Die Diskussion um die Sicherheit der DE-Mail hat nun auch den E-Postbrief stärker in den Fokus von Verbraucherschützern rücken lassen. Die Stiftung Warentest hat den E-Postbrief gleich nach dem Marktstart einem Schnelltest unterzogen und festgestellt, dass die Nachteile schwer wiegen.
Das Anmeldeverfahren kritisierten die Warentester als umständlich und langwierig. Ohne Mobiltelefon ist eine Anmeldung schon mal gar nicht möglich. Beim Thema Verschlüsselung, Hauptkritikpunkt bei der DE-Mail, wird angemerkt, dass eine sichere "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" zusätzlich erfolgen muss, damit der E-Postbrief wirklich vertraulich ist. Anderenfalls werde die elektronische Post nur vom Absender zum Postserver und vom Postserver zum Empfänger verschüsselt.
Preis ist großes Manko
Vor allem in der rein elektronischen Variante ist der stolze Preis von 55 Cent pro Standardbrief das größte Manko. Bei der Hybrid-Variante wird es sogar teurer als beim klassischen Versand, wenn man Zusatzleistungen haben will. Hintergrund ist die Mehrwertsteuerpflicht bei den Zusatzleistungen des E-Postbriefes. Beim klassischen Brief sind diese mehrwertsteuerfrei.
Darüber hinaus sorgen einige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des E-Postbriefes für Unmut. So verpflichtet die Post die Nutzer der elektronischen Post, einmal werktäglich das Postfach zu kontrollieren. Ausnahmen für Urlaub etc. gibt es nicht. Dies kann wichtig sein, wenn es um versäumte Fristen geht.
Der Journalist Andreas Gutjahr kritisiert in seinem Blog, dass die Post die Nutzerdaten, die im offiziellen Adressverzeichnis gelistet sind, an registrierte Geschäftskunden "beauskunften" darf. Er befürchtet, dass dies zu einem Handel mit den Nuterdaten führen und somit Spam und Reklamesendungen nach sich ziehen könnte.
Fernmelde- statt Postgeheimnis
In Sachen Sicherheit wirbt die Post damit, den Brief - und damit auch dessen Vertraulichkeit - ins Internet zu bringen. Der Fachanwalt für IT-Recht Thomas Stadler gibt allerdings, ebenfalls in dem zitierten Blog-Beitrag, zu bedenken, dass der E-Postbrief eben nicht dem strengeren Postgeheimnis, sondern nur dem Fernmeldegeheimnis unterliegt. Das mache den E-Postbrief allenfalls so sicher wie eine Postkarte.
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