Die Initiative "no abuse in internet" (naiin) warnt vor Eingriffen in die Bürgerrechte bei Einführung der De-Mail. So dürften De-Mails auch ohne Anordnung durch einen Richter von den Ermittlungsbehörden gelesen werden. Im Gegensatz zu traditionellen Briefen, die nur von einem Richter geöffnet und gelesen werden dürfen.
Internetanbieter müssen Benutzernamen und Passwörter weitergeben
Die Initiative warnt auch davor, dass Internetanbieter verpflichtet seien, auf Verlangen Benutzernamen und Passwörter der bei ihnen registrierten De-Mailadressen an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Dafür sei keine richterliche Genehmigung nötig.
"Die beteiligten Internet-Anbieter werden auch bei der De-Mail in die unangenehme Rolle des Hilfssheriffs gedrängt. Sie haben keine Gewissheit darüber, ob die Anfragen seitens der Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste im Einzelnen überhaupt durch hinreichende Verdachtsmomente gerechtfertigt sind", sagt der stellvertretende naiin-Vorsitzende Rene Zoch.
Aus der De-Mail darf sich kein Nachteil ergeben
Weiter führt er aus: "Es ist wichtig, dass im Gesetz klargestellt wird, dass sich kein Nachteil daraus ergeben darf, wenn Internet-Nutzer der De-Mail andere, etablierte Kommunikationsmittel vorziehen", so Zoch. Die anonyme Kommunikation im Internet, die einen nennenswerten Beitrag zu Meinungs- und Informationsfreiheit leistet, dürfe durch die Einführung der De-Mail nicht diskriminiert werden."
No abuse in internet (naiin) wird nach eigenen Angaben getragen von der Netzgemeinde und der Internet-Wirtschaft.
Ministerium: De-Mail unterliegt Fernmeldegeheimnis
Das Bundesinnenministerium widersprach auf Anfrage von Posttip.de der Darstellung der Internetinitiative. Zugriffe auf Telekommunikationsinhalte durch Strafverfolgungsbehörden greifen in Artikel 10 des Grundgesetzes ein und sind ohne Richterbeschluss nicht erlaubt, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Damit bestätigte er die Ansicht der Deutschen Post. Die hatte gegenüber Posttip.de erklärt, für ihren Onlinebrief, den E-Postbrief, gelte der Schutz durch das Fernmeldegeheimnis. Auch hier sei kein Zugriff ohne richterliche Genehmigung erlaubt.
Das Bundesinnenministerium widersprach der Behauptung von naiin, dass Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörden Benutzernamen und Passwörter von De-Mail-Nutzern abfragen und benutzen dürfen. Das sei rechtlich nicht gestattet.