Weiter Uneinigkeit bei De-Mail Adressen 

Bei der Umsetzung des geplanten De-Mail-Gesetzes herrscht weiterhin Uneinigkeit. Experten diskutierten bei einer Anhörung des Innenausschusses im Deutschen Bundestag vor allem über die Domain-Namen der De-Mail Adressen, die Verschlüsselung der Nachrichten und die geplante Abholbestätigung. Der Bundestag soll noch im Februar über das De-Mail-Gesetz abstimmen.

Michael Bobrowski von der Verbraucherzentrale Bundesverband setzte sich vor allem für einen übertragbaren Domainnamen der De-Mail Adressen ein, der unabhängig vom jeweiligen Provider ist. Die Adresse, so Bobrowski, sollte dem Nutzer gehören, nicht dem Anbieter. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht zwar eine Kennzeichnung der Adresse als De-Mail vor, allerdings erlaubt er Providern zusätzliche Kennzeichnungen. Der Bundesrat kritisierte dies bereits in seiner Stellungsmaßnahme zum Gesetzesentwurf. Eine einheitliche Kennzeichnung sei nötig, um das Vertrauen der Nutzer in den Dienst zu stärken.

Einheitliche Domain nötig für Marktentwicklung

Laut dem Diplom-Informatiker Werner Hülsmann würde eine einheitliche Kennzeichnung auch die Entwicklung des Markts unterstützen. Nur wenn Nutzer ohne Probleme mit ihrer De-Mail Adresse von Provider zu Provider wechseln könnten, würden sie dies auch tun. Bereits vor der Anhörung waren Befürchtungen laut geworden, dass die Deutsche Post sonst mit ihrem E-Postbrief eine Monopolstellung einnehmen würde.

Der E-Postbrief wird von der Deutschen Post bereits jetzt als sicheres Kommunikationsmittel beworben und bietet eine durchgängige Domainbezeichnung. Der Telekom-Manager Gert Metternich sagte gegenüber der "WirtschaftsWoche": "Fällt der Zusatz ‚de-mail' aus der Adresse raus, bekommen wir in Deutschland einen Dschungel an De-Mail-Adressen."

Der Juraprofessor Gerald Spindler sprach in der Anhörung rechtliche Probleme der einheitlichen Domainbezeichnung an. So hätten Nutzer dadurch kein Wahlrecht bei den Adressen. Unter anderem wären dann De-Mail-Adressen, die über die eigene Domain laufen, nicht möglich.

Sicherheit oder Komfort

Aber auch die Sicherheit der De-Mail ist weiterhin ein Streitpunkt. So forderten Bobrowski, Hülsmann und der Vertreter des Chaos Computer Clubs, Harald Welte, eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Hier wird die Nachricht verschlüsselt vom Absender an den Empfänger geschickt.

Für den Vertreter des BITKOM, Bernhard Rohleder, ist eine solche Verschlüsselung nicht notwendig. Die geplante Transportverschlüsselung, bei der die Nachricht für Millisekunden bei den Providern entschlüsselt wird, sei zu 99,9 Prozent sicher und reiche so vollkommen aus. Eine solche kurzfristige Entschlüsselung sei außerdem nicht gleichbedeutend mit einem Bruch des Briefgeheimnisses. Die Ende-zu-Ende Verschlüsselung sollte Wahlmöglichkeit, nicht Pflicht sein, da die meisten Nutzer sich für Komfort statt Sicherheit entscheiden würden.

Ein weiterer Kritikpunkt am aktuellen Gesetzesentwurf einte die Experten: die geplante Abholbestätigung. Der Name sei irreführend, da diese Bestätigung nicht die eigentliche Abholung, sondern nur die erfolgreiche Zusendung der Nachricht bestätige. Das Konto könnte inzwischen gesperrt sein. Deshalb forderte der Datenschützer Stefan Brink, dass das Gesetz Anbieter dazu verpflichten sollte, eine Abrufmöglichkeit trotz Sperrung zu bieten.

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