Das Bundespatentgericht hat im Löschungsverfahren des Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) gegen die Deutsche Post AG zum Markeneintrag "Post" einen Termin zur mündlichen Verhandlung bereits auf den 11. Oktober 2006 bestimmt. Nach Auffassung des BdKEP sei daher mit einer zeitlich nahen Entscheidung des Bundespatentgerichtes über den im Dezember 2005 gefassten Löschungsbeschlusses des Deutschen Patent- und Markenamtes zu rechnen.
In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte festigt sich nach Angaben des BdKEP immer mehr die Ansicht, dass die Wortmarke "Post" vom gelben Riesen nicht exklusiv beansprucht werden kann.
Bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Urteil vom 30.05.2006 (Az.: I-20 U 225/05) die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf im Fall der Firma Regionalpost Delmenhorst bestätigt, wonach die von Gerichten derzeit noch zu beachtende eingetragene Wortmarke „Post“ kein Recht zum Verbot gibt. Damit ist ein weiteres Oberlandesgericht nach Hamburg und Köln zu der obergerichtlichen Auffassung gelangt, dass die Wortmarke „Post“ kennzeichnungsschwach ist, da das Wort von Haus aus beschreibend ist. Abschließend wird diese Frage der Bundesgerichtshof (BGH) zu klären haben, da die Revision zum BGH zugelassen wurde. Dort streitet die Deutsche Post bereits gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln im Fall CitiPost.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung der Deutschen Post gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Düsseldorf im Streit mit der Turbo P.O.S.T GmbH zurück (Az.: I-20 U 205/05). Das Landgericht Nürnberg hatte zwar vor längerer Zeit der Deutschen Post AG Schutz gegen die Firma "Deutsche Brief Post" zugesprochen. Im Verfahren der Deutsche Post gegen den Briefdienst dCP deutsche CityPost ließen die Nürnberger Richter nach Auskunft des BdKEP jedoch in der mündlichen Verhandlung erkennen, dass es die beiden Fälle als unterschiedlich einstufe und der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Köln im Fall CitiPost zuneige.