Hinter dem Briefmonopol steckt ein Beförderungsmonopol für Briefe. Ein solches, wenn ein Anbieter allein berechtigt ist, entsprechende Sendungen gegen Entgelt zu befördern. Dies galt bis zum 1.1.1998 für die Deutsche Bundespost (inzwischen Deutsche Post AG).
Nach dem Inkrafttreten des Postgesetzes am 1.1.1998 wurde das Beförderungsmonopol zuerst für den Versand von Paketen und Päckchen aufgehoben. Seit dem 1.1.2003 ist auch die Beförderung von Briefen allen Anbietern mit einer entsprechenden Lizenz möglich. Die Lizenzen werden von der Bundesnetzagentur vergeben. Bis zum 31.12.2007 bestand noch das Briefmonopol der Deutschen Post auf Sendungen bis 50 Gramm. Dieses wurde zum 01.01.2008 abgeschafft.