Lexikon

Exklusivlizenz

Die Exklusivlizenz sichert der Deutschen Post AG noch bis zum 31.12.2007 das Beförderungsmonopol auf Briefsendungen unter 50 Gramm.

Sie entspricht § 51 des Postgesetzes und wird mit dem Universaldienst begründet, zu dem die Deutsche Post AG verpflichtet ist.