Gefahrgüter sind Stoffe und Gegenstände die aufgrund ihrer Eigenschaften, Gefahren beim Transport für Leben, Gesundheit und Umwelt sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.
Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) regelt die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei beinhaltet der Begriff Beförderung nicht nur den Transport, sondern auch die Phasen der Vorbereitung und die der Vollendung.
Rechtlich sind Gefahrgüter nicht zu verwechseln mit Gefahrstoffen; nicht jedes Gefahrgut ist gleichzeitig ein Gefahrstoff. So regelt das Gefahrgutrecht die Beförderung und bedingte Zwischenlagerung, und das Gefahrstoffrecht die Lagerung und Verwendung.