Haftung bedeutet, die Postdienstleister zahlen Ersatz, wenn ihnen anvertraute Sendungen beschädigt werden oder verschwinden. Ob und inwieweit sie dies tun, steht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Generell gilt:
Die Anbieter haften für verschwundene Einschreiben oder sonstige persönlich zu übergebende Sendungen eher als für einfache Briefe und Päckchen.