Ein Lieferschein ist ein Dokument das Auskunft über gelieferte Waren, durch Angaben wie z.B. Stückzahl, Gewicht oder Lieferdatum, erteilt. Die Übereinstimmung der dokumentierten Waren mit den tatsächlichen Wareneingängen ist anzustreben.
Für Kaufleute ist ein Lieferschein darüber hinaus eine Urkunde die gemäß § 147 Abgabenordnung 6 Jahre aufbewahrt werden muss.Lieferscheine sind immer im Paket enthalten und nicht außen angebracht. Grund hierfür: Kenntnisse über den genauen Paketinhalt könnten beim Transport zu Missbrauch führen.
Alternativ wird bereits der elektronische Lieferschein eingesetzt. Hier lässt der Absender unmittelbar mit dem Versand der Ware dem Empfänger einen Lieferschein auf elektronischem Wege zukommen. Vorteil: Der Empfänger hat bereits vor Warenankunft einen Überblick über die Wareneingänge.