Das Postgesetz regelt alle in Deutschland angebotenen Beförderungs-dienstleistungen. In seiner aktuell gültigen Fassung wurde es 1997 verabschiedet und 2003 zuletzt geändert.
Ziel des Gesetzes ist es, schrittweise einen freien Markt für Postdienst-leistungen zu schaffen. Es setzt damit die EU-Richtlinie über einen
freien Postmarkt von 1997 um.
Enthalten sind die Regelungen über den schrittweisen Abbau des Briefmonopols sowie die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur
für die Lizenzvergabe.