Mit dem Price-Cap-Verfahren ermittelt die Bundesnetzagentur, in welchem Rahmen sich Preisänderungen bei bestimmten Produkten der Deutschen Post AG bewegen dürfen. Es wird hierzu ein Warenkorb mit den Dienstleistungen der Deutschen Post gebildet, deren Entgelte genehmigungspflichtig sind. Für diese Dienstleistungen wird ein Preisniveau ermittelt. Dieses Preisniveau darf die Deutsche Post in Höhe der Inflationsrate, abzüglich eines Produktivitätsfortschrittes, nach oben oder unten anpassen. Der Produktivitätsfortschritt, den sich die Deutsche Post AG anrechnen lassen muss, wird von der Bundesnetzagentur vorgegeben und er beträgt derzeit 1,8 Prozent.