Lexikon

Universaldienst

Der "Universaldienst" oder die "Grundversorgung" im Postbereich bedeutet, eine flächendeckende, tägliche Auslieferung zum Einheitspreis und ihre Erreichbarkeit auch in dünn besiedelten Gegenden sicherzustellen. Die Verpflichtung der Deutschen Post AG, diesen Universaldienst zu erbringen, begründet ihr Briefmonopol. Auf diese Weise kann das Unternehmen die Verluste in dünn besiedelten Gebieten durch die höheren Gewinne in den dicht besiedelten, bequem zu beliefernden Bereichen ausgleichen. Nach dem Fall des Briefmonopols Ende 2007 soll der Universaldienst europaweit neu geregelt werden.