20 Jahre Deutsche Einheit: Paketversand West-Ost - Gesetzliche Beschränkungen des Paketversandes in der DDR 

Gesetzliche Beschränkungen des Paketversandes in der DDR

Die Statistiken präsentieren jedoch nur eine Hitliste der erlaubten Versandgüter. Der Paketversand bzw. der Empfang von Paketen aus dem Ausland unterlag strengen Reglementierungen. Bereits im Jahr 1954 erließ die DDR-Führung die "Verordnung über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege mit Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland". Diese Verordnung wurde über die Jahre bis zum Mauerfall durch sogenannte Durchführungsbestimmungen angepasst, die anfangs die Regeln noch verschärften, später aber auch zur Lockerung der Versandbestimmungen beitrugen.

Die westdeutschen Haushalte wurden über die aktuell geltenden Regeln mit den bereits erwähnten Merkblättern informiert. Ursprünglich wurden die Merkblätter von karitativen Einrichtungen herausgegeben. In der Folge publizierte auch das "Büro für gesamtdeutsche Hilfe" entsprechende Infomaterialien, ab 1969 kamen die Merkblätter mehrheitlich vom Gesamtdeutschen Institut, das dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen untergeordnet war.

Geschenksendung nur von Privat an Privat

Die sowjetzonale Geschenkpaketverordnung, wie sie im Westen auch genannt wurde, legte grundlegende Beschränkungen für den Paketversand fest. In der Verordnung wurde unter anderem definiert, dass Geschenksendungen nur von privat an privat und nur aufgrund persönlicher Beziehungen und zum persönlichen Gebrauch zulässig sind. Das Maximalgewicht eines Pakets aus Westdeutschland in die DDR betrug anfangs sieben Kilogramm.

In der Verordnung wurde auch festgelegt, was in welchen Mengen in die DDR per Postpaket eingeführt werden durfte. Ausgeschlossen waren unter anderem Zahlungsmittel jeglicher Art, Briefmarken, schriftliche und gedruckte Mitteilungen, Literatur mit kriegerischem oder antidemokratischem Charakter, Schallplatten, Bilder und militaristisches Kinderspielzeug. Nicht nur der Inhalt, auch die Anzahl der empfangbaren Pakete war beschränkt. Zunächst war eine Sendung pro Monat erlaubt, später wurden daraus 12 Sendungen pro Jahr, die theoretisch auch in einem Monat hätten empfangen werden dürfen.

Grobe Verstöße gegen die Verordnung wurden übrigens mit einer "entschädigungslosen Einziehung" der Sendung durch den DDR-Zoll geahndet. Bei allen anderen Verstößen wurde das Paket an den Absender zurück geschickt. Ein grober Verstoß lag unter anderem beim Versand verbotener Gegenstände vor. Wurden die Höchstmengen von erlaubten Versandgütern um nicht mehr als 100 Prozent überschritten, konnten sich die Empfänger den Paketinhalt bei Zahlung des doppelten Zollsatzes abholen.

Keine Konserven und Medikamente, Desinfektionsbescheinigung für Kleidung

In einer Durchführungsbestimmung aus dem Jahr 1955 wurde festgelegt, dass "luftdichtverschlossene Behältnisse" für den Versand nicht zulässig sind. Darunter fielen sämtliche Konserven in Dosen oder Gläsern. Medikamente durften nur dann in die DDR geschickt werden, wenn ein in der DDR ansässiger Arzt ein entsprechendes Rezept ausgestellt hatte. Diese Regelung wurde später aber wieder gekippt, so dass ab 1961 der Medikamentenversand generell verboten war.

Eine weitere Verschärfung der Versandregeln betraf getragene Kleidung. Wollte ein Deutscher West diese einem Deutschen Ost schicken, so musste dem Paket eine Bescheinigung über die Desinfektion der Sachen beigelegt werden. Später wurde das Erfordernis noch mal ergänzt: Die Desinfektionsbescheinigungen durften nun nicht älter als 14 Tage sein.

Erste Lockerungen beim Paketversand in den 70er Jahren

Zu den ersten Erleichterungen im innerdeutschen Paketversand kam es erst Anfang der siebziger Jahre. Das Maximalgewicht der Paketsendungen wurde von sieben auf zwanzig Kilogramm angehoben. Die bislang verbotenen luftdichten Behältnisse waren vom Versand nicht mehr ausgeschlossen und die Höchstmengen für Kaffee (500g), Schokolade (1000g), Tabakwaren (250g), Schnaps (1 Liter), Wein und Sekt (2 Liter) wurden ebenfalls erhöht.

Ab 1976 war eine Desinfektionsbescheinigung für getragene Kleidung nicht mehr erforderlich. Im gleichen Jahr fielen auch die Höchstgrenzen für Genussmittel wie Kaffee, Schokolade, Zigaretten und Alkohol. Allerdings durften die Waren weiterhin nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein.

In den achtziger Jahren fiel die Empfangsbeschränkung für Pakete aus dem Westen. Nun durften mehr als zwölf Sendungen pro Jahr empfangen werden. Dem DDR-Bürger war es aber weiterhin nur erlaubt, zwölf Sendungen pro Jahr ins Ausland zu verschicken. Ab 1984 durften auch wieder Arzneimittel unter Beachtung besonderer Vorschriften verschickt werden. Zu guter Letzt fielen 1987 die Verbote für den Versand von Schallplatten und Tonbändern. Auch Druckerzeugnisse konnten nun in beschränktem Umfang eingeführt werden.

Alle anderen bis dato nicht aufgehobenen Beschränkungen im deutsch-deutschen Paketversand wurden faktisch mit dem Fall der Mauer 1989 außer Kraft gesetzt.