Paketkontrolle durch Stasi und Zoll
Die Einhaltung der Verbote, die die Staatsführung der DDR ihren Bürgern in Sachen Paketversand auferlegte, musste auch irgendwie überwacht werden. Zu diesem Zweck wurden die Postsendungen vom DDR-Zoll und zusätzlich von Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) kontrolliert.
Postsendungen wurden damals überwiegend per Bahn auf das Gebiet der ehemaligen DDR verteilt. In den Bahnpostämtern fanden die Paketkontrollen statt, bevor die Sendungen an die Empfänger ausgeliefert wurden. Die Mitarbeiter des MfS begutachteten die Pakete, bevor der Zoll die Sendungen zu Gesicht bekam. Das MfS konzentrierte sich im ersten Schritt auf eine Sichtkontrolle. Wenn das Paket von seiner äußeren Form oder Beschaffenheit auffiel, war eine anschließende Inhaltskontrolle wahrscheinlich. Neben der äußeren Form prüften die Stasi-Mitarbeiter aber vor allem Anschriften und sonstige schriftlichen Vermerke auf den Paketen. Die Anschriften wurden mit Fahndungsaufträgen abgeglichen. Wurde eine Paketsendung an eine Person mit Fahndungsauftrag gefunden, konnte das Paket entweder nur registriert, geöffnet oder gleich ganz beschlagnahmt werden.
So wenig Spuren wie möglich
Bei der Öffnung eines Pakets wurde penibel darauf geachtet, so wenig Spuren wie möglich zu hinterlassen. Statt das Paket zu öffnen, wurden in Einzelfällen auch nur Löcher in den Karton gebohrt und der Inhalt mit einem Endoskop untersucht. Öffnete die Stasi dennoch ein Paket, wurde alles fotografisch festgehalten, um es anschließend wieder möglichst originalgetreu verschließen zu können.
Nach der Begutachtung der Pakete durch die Stasi wurden die Sendungen dem Zoll übergeben, der sie abermals kontrollierte. Spätestens hier wurden alle Sendungen geröntgt. Fiel dabei etwas Ungewöhnliches auf, wurde das Paket geöffnet und einem Zöllner vorgeführt. Dieses Prozedere fand in der sogenannten "Knipperstelle" statt. Der Name leitet sich aus der Tätigkeit der Postbediensteten ab, die die Paketschnüre "aufknippern" mussten. Ein Zerschneiden der Schnur kam nicht in Betracht, da sie im Anschluss wieder verwendet wurde.
Festes Ritual beim Auspacken von Westpaketen
Nachdem das Paket alle Kontrollen passiert hatte, wurde es durch die Deutsche Post beim Empfänger zugestellt. Da die Pakete oft beträchtliche Ausmaße hatten, mussten sie in der Regel im Postamt abgeholt werden. Die Empfänger wurden durch eine Benachrichtigungskarte über das Eintreffen des Westpakets in Kenntnis gesetzt. Nach den Erzählungen vieler DDR-Bürger folgte das Auspacken eines Westpaketes in fast allen Haushalten einem festen Ritual. Jeder noch so feste Knoten der Paketschnur wurde einzeln gelöst, um die Schnur wiederzuverwenden.
Auch das Geschenkpapier, in das Schokolade, Seife, Kaffee und Co. liebevoll eingewickelt waren, wurde vorsichtig (und entsprechend langsam) gelöst, um es später noch einmal benutzen zu können. Entsprechend lange konnte es dauern, bis alles ausgepackt war und jeder zu seinem Geschenk kam. Trafen Westpakete vor Feiertagen wie Weihnachten oder Ostern ein, wurde mit dem Auspacken oft bis zum eigentlichen Fest gewartet. Gerade Kinder "litten" unter der Prinzipientreue ihrer Eltern. Sie platzten fast vor Neugier und Vorfreude und nicht wenige erzählen noch heute mit leuchtenden Augen von den Abenden, an denen Westpakete ausgepackt wurden.
Inhaltsverzeichnis diente Empfänger zur Kontrolle
Das gewissenhafte Auspacken diente auch dem Abgleich des Paketinhalts mit dem vom Absender beigelegten Inhaltsverzeichnis. War das Paket bei der Zollkontrolle geöffnet worden, wurde dies durch einen Stempel auf der Außenseite vermerkt. Wurden Sachen entnommen, informierte darüber in der Regel auch eine "Benachrichtigung über eine Teil-/Einziehung", die dem Paket beigelegt wurde.
Es kam aber auch vor, dass Sachen aus den Paketen quasi spurlos verschwanden. Mitunter kamen auch ganze Pakete nie beim Empfänger an. In den westdeutschen Merkblättern zum Paketversand wurde daher auch empfohlen, die Paketsendung per Postkarte vorher anzukündigen.