Beförderungsausschluss im Paketversand - Lebendiges und weniger Lebendiges 

Verderbliches

Auch leicht verderbliche Güter werden nicht mit der normalen Paketpost transportiert. Grund hierfür ist, dass beim Transport keine ausreichende Kühlung gewährleistet werden kann. Eine genaue Definierung, was verderblich ist und was nicht, fehlt allerdings. Bei frischen Lebensmitteln wie Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch etc. dürfte die Eingruppierung eindeutig sein. Diese sollten nicht ins Paket gepackt werden. Schwieriger wird es schon bei den eingangs besprochenen Ostereiern.

Gelten diese, wenn sie hart gekocht sind, noch als leicht verderblich? Im Zweifel sollten sie lieber persönlich bei der Verwandtschaft abgegeben werden. Ebenfalls grenzwertig sind Backwaren. Auf Nummer sicher geht man mit Konserven. Durch die langen Haltbarkeitszeiträume von teilweise über einem Jahr sind diese nicht als leicht verderblich einzustufen. Gläser sollten allerdings bruchsicher verpackt werden, da ansonsten ebenfalls der Beförderungsausschluss droht.

Lebendiges

Lebende Tiere sind bei allen Paketdiensten von der Beförderung ausgeschlossen. Eine Ausnahme macht DHL bei wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen und Futterinsekten. Vorraussetzung ist, dass der Versender alle Vorkehrungen trifft, um einen tiergerechten und gefahrlosen Transport sicherzustellen. Dies muss gewährleistet sein, ohne dass eine Sonderbehandlung der Lieferung durch die DHL nötig ist.

Um Tiere zu transportieren empfiehlt sich daher ein auf Tierversand spezialisierter Dienstleister. Zum Beispiel bietet die Firma Konnex den Transport von Kleintieren (ausgenommen Hunde, Katzen, giftige Tierarten) an. Über diesen könnte man auch den in der Einleitung erwähnten Goldfisch verschicken.

Weniger Lebendiges

Die Paketdienste transportieren keine menschlichen Überreste. Eine Ausnahme macht allerdings wieder DHL bei Urnen. Diese fallen nicht unter die "Verbotsgüter", wie sie in den AGB der DHL bezeichnet werden. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Tierkadaver, medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut, medizinische Abfälle, Körperteile oder Organe ebenfalls nicht befördert werden.

Auf die Adressierung achten

Neben den Inhalten kann auch die Adressierung ein Beförderungshindernis darstellen. So erklärt zum Beispiel Hermes in seinen AGB für den Bereich PrivatPaketService, dass die Beförderung von Sendungen an eine Postfachanschrift oder an eine Großkundenpostleitzahl ausgeschlossen ist.

Die Maße müssen stimmen

Die Paketdienste befördern per Standardsendung nur Waren, die bestimmte Gewichte, Maße und Werte nicht überschreiten. Sind Ihre Sendungen größer, schwerer oder wertvoller, müssen Sie auf Sondertarife bzw. auf Spezialanbieter zurückgreifen.