Wie können gefährliche Güter versandt werden?
Eins vorweg: Unter den Begriff "Gefahrgut" fällt mehr, als man denkt. Sprühdosen, Feuerzeuge oder Parfümflaschen – das sind Dinge des alltäglichen Gebrauchs, die nicht ohne Weiteres per Post verschickt werden dürfen.
Je nach Menge und Beschaffenheit des Produktes fallen sie unter den Begriff des Gefahrgutes. Dann müssen sie besonders gekennzeichnet und verpackt werden. Auch der Versandweg spielt eine Rolle: Für Luftpost gelten strengere Regeln als für den Transport auf dem Land- oder Wasserweg.
Was alles unter dem Begriff "Gefahrgut" zusammengefasst wird und was Sie beachten müssen, sollten sie einmal solche Güter versenden müssen, darüber gibt der folgende posttip-Ratgeber Auskunft.