Ein selbst gebackener Kuchen von Oma oder ein Flasche Wein vom Geschäftspartner zum Jahresende. Mit Paketen leckeren Inhalts kann man für Freude beim Empfänger sorgen. Doch damit der Kuchen in einem Stück und die Weinflasche nicht in Scherben beim Empfänger ankommen, sollte der Absender einiges beachten.
Verpackungshinweise – Auf die richtige Verpackung kommt es an
Damit die Lebensmittel den Versand unbeschadet überstehen, muss man für eine geeignete Verpackung sorgen. Diese muss die Beanspruchungen durch automatischen und mechanischen Umschlag während des Versands problemlos überstehen. Neben den üblichen Kartons bieten einige Versender spezielle Verpackungen für Lebensmittel an. Beispielsweise erhält man bei DHL für den Versand von Flaschen Kartons, die für Wein- oder Sektflaschen geeignet sind.
Zudem kann man empfindliche Ware mit Wellpappe einrollen oder mit Styropor besonders schützen. Außerdem bietet sich Füllmaterial aus Kunststoff zum Auffüllen der Hohlräume an. Auch Luftpolsterfolie sorgt für einen sicheren Transport der Lebensmittel. Allerdings sollten Hohlräume nie vollkommen ausgefüllt werden, da sonst Transportstöße an das Packgut weitergegeben werden könnten. Für leichte Dinge sollte man ein weiches Polster und für schwere Waren ein härteres Polster verwenden. Damit ermöglicht man, dass das Versandgut zwar im Paket federn kann, verhindert aber ein Durchschlagen. Innerhalb der Verpackung sollte das Lebensmittel nicht allzu viel Spiel haben, sonst würde es beim Transport verrutschen und im schlimmsten Fall beschädigt.
Beim Versand von verschiedenen Lebensmitteln empfiehlt es sich, die Innenverpackung auf das empfindlichste Produkt abzustimmen. Dabei darf das empfindlichste Nahrungsmittel nicht mit der Außenverpackung in Berührung kommen. Zu guter Letzt ist die Außenverpackung noch zu verschließen und alle Kanten sollten mit Klebeband verschlossen werden.
Schmelzgefahr – Besser keine Schokolade im Sommer verschicken
Zudem kann es ratsam sein, vor dem Paketversand die Wettervorhersage für die nächsten Tage zu berücksichtigen. So sollte man im Hochsommer bei einer Temperatur von 30 Grad darauf verzichten, eine Packung Pralinen an die beste Freundin zu schicken. Außerdem sollte die Versanddauer beachtet werden. Nicht immer ist das Paket am nächsten Tag beim Adressaten. Zusätzlich kann man beim Versand von Flaschen auf das Paket den Hinweis "Vorsicht Glas" anbringen.
Allerdings dürfen laut AGB via DHL keine verderblichen oder zu kühlenden Waren verschickt werden, ebenso verhält es sich bei DPD und iloxx. Auch Hermes und GLS schließen Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Inhalten, die vor Hitze oder Kälte besonders zu schützen sind, vom Transport aus. Des Weiteren nimmt GLS auch Flaschen vom Versand aus. Lediglich UPS nimmt verderbliche und temperaturempfindliche Waren zur Beförderung an. Aber auf Gefahr des Versenders, denn UPS bietet dabei keine Spezialhandhabung für solche Pakete.
Die Sorge der Versender ist nicht ganz unbegründet. So stand ein Depot von iloxx "unter Bier", als mehrere Bierflaschen einer Sendung zu Bruch gingen und andere Pakete in Mitleidenschaft zogen. Zudem fürchten die Versender, dass die Nahrungsmittel Ratten oder Mäuse anziehen könnten.
Jedoch kann man davon ausgehen, dass die Paketdienstleister ein Päckchen mit Schokolade transportieren ohne auf ihre AGB zu verweisen. In der Regel verdirbt diese nicht sofort und auf das lukrative Weihnachtsgeschäft wollen vermutlich die wenigsten Paketdienste verzichten.
Wer die oben genannten Tipps bedacht hat, kann sein Päckchen nun einem Paketdienst seiner Wahl übergeben. Sollen die Lebensmittel aber ins Ausland geschickt werden, gilt es einiges zu beachten, denn Sendungen ins Ausland unterliegen Einfuhrbeschränkungen und auch Zollbestimmungen müssen berücksichtigt werden.