Lebensmittelversand innerhalb der EU
Innerhalb der EU ist der Versand von Lebensmitteln relativ unproblematisch. Zoll muss dafür nicht gezahlt werden. Jedoch sollte man die nationalen Einfuhrbeschränkungen berücksichtigen. So dürfen beispielsweise keine Milchprodukte in die Niederlande geschickt werden, außer man legt ein tierärztliches Gutachten des Ursprungslandes bei. Für Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Österreich, Polen, Schweden, Finnland und Norwegen gibt es solche Bestimmung nicht. Jedoch ist zu beachten, dass nur begrenzte bzw. gar keine Mengen von Tabak und Alkohol in Skandinavien und in die Niederlande eingeführt werden dürfen.
Paketen außerhalb der EU eine Zollinhaltserklärung beilegen
Werden Pakete in Länder außerhalb der EU versendet, muss eine vollständige ausgefüllte Zollinhaltserklärung (CN 22 beim Päckchen/ CN 23 beim Paket) beigefügt werden. Die Angaben auf der Zollinhaltserklärung dienen dem Zoll zur Ermittlung der Zölle und der Einfuhrumsatzsteuer. Sollten bei der Einfuhr Kosten entstehen, muss diese der Empfänger tragen. Um dies zu verhindern, sollten Pakete als Geschenksendungen versendet werden.
Diese können ohne Formalitäten und Zoll in ein Drittland außerhalb der EU versandt werden. Weiter führende Informationen enthält unser Ratgeber Zollbestimmungen im Paketversand.
Auf jeden Fall sollte man die Art der Sendung und den Warenwert auf der Zollinhaltserklärung angeben. Sonst wird der Wert vom Zoll geschätzt. Auch Hinweis "Geschenk" oder "Muster" reicht nicht aus. Der Inhalt sollte möglichst genau beschrieben werden, z. B. Kuchen oder Schokolade.
Die Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel variieren von Land zu Land. So dürfen beispielsweise Würste aus häuslicher Produktion sowie Molkereiprodukte nicht in die Russische Förderation eingeführt werden. Daher ist es für den Einzelfall ratsam, sich vor Versand mit den Zollbehörden des Empfängerlandes sowie des Einlieferlandes in Verbindung zu setzen. Diese informieren über die landesspezifischen Anforderungen.
Sonderfall USA
Besonders restriktive Einfuhrregelungen für Lebensmittel gelten in den USA. Wer Lebensmittel in die USA verschicken will, braucht eine Importlizenz der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA). Dafür werden von der FDA keine Gebühren erhoben. Private Versender sind von dieser Regelung ausgenommen. Eine Tafel Schokolade kann also ohne Weiteres einem Päckchen hinzugefügt werden.
Die Voranmeldung (prior notice) muss vor dem Paketversand vom gewerblichen Versender schriftlich oder online im Internet unter www.access.fda.gov erfolgen. Dafür muss man allerdings einen Account auf der Webseite anlegen. Die Bestätigungsnummer (prior notice confirmation number) erhält man online sofort und sie muss am Paket angebracht sowie in die Zollinhaltserklärung eingetragen werden.
Bei Fragen zum Lebensmittelversand kann sich im Zweifelsfall auch an einen Paketdienstleister seiner Wahl wenden. Diese geben Auskunft für die Einfuhr- und Zollbestimmungen der einzelnen Länder und können Tipps zur richtigen Verpackung geben.