Einfacheres Versenden durch verminderte Zollformalitäten |
Grundsätzlich gilt seit 1. Mai 2004 in allen Beitrittsstaaten das Gemeinschaftszollrecht. Das bedeutet, dass Waren zollfrei zwischen den einzelnen Mitgliedsländern versendet werden können. Somit entfallen sämtliche Zollförmlichkeiten im Waren- und Reiseverkehr. Für Pakete in die Beitrittsländer müssen keine Zollinhaltserklärungen mehr ausgefüllt werden. Da die Pakete nicht mehr durch das Zollamt müssen, wird sich die Laufzeit von Paketen in oder aus den Beitrittsländern um 1-2 Tage verkürzen.
Heiko Schümann von Midway-Express rät den Posttip-Lesern allerdings, übergangsweise noch eine Zollerklärung mitzuschicken. Es sei nicht garantiert, dass sich die Zollmitarbeiter in den Beitrittsländern sofort auf die Bedingungen des zollfreien Versands umstellen würden. Von Seiten des Paketdienstes GLS hieß es, die Beitrittsländer hätten sich noch gar nicht über die künftige Zollabwicklung geeinigt. In der Ínformationsunterlage der EU-Kommission heißt es schließlich auch: "Bewilligungen und Verfahrenserleichterungen können von den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten nicht von einem Tag auf den anderen für alle Beteiligten geändert werden."