Online-Shopping über die USA: Zoll und Versand 

Dank des Internets sind Shoppingtouren inzwischen keine Grenzen mehr gesetzt. Verbraucher können relativ problemlos Waren aus anderen Ländern bestellen. Besonders beliebt sind zum Beispiel US-Amerikanische Online-Shops. Doch Verbraucher sollten Zoll und Versandkosten im Kopf behalten.

DVDs und Bücher, Kleidung und Schmuck, Süßigkeiten und Kochzutaten: Deutsche Verbraucher kaufen so einiges außerhalb des Landes ein. Dabei setzen sie oft auf Online-Shops außerhalb der Europäischen Union (EU), wie zum Beispiel amerikanische Online-Händler. So können sie einige Produkte preiswerter kaufen als in Deutschland. Dank Preisvergleichen wie PriceGrabber.com können Verbraucher dabei Schnäppchen finden, ohne im Land zu sein.

Doch bei der Einfuhr von Waren sollten Verbraucher an einige Dinge denken, egal ob sie bei großen Händlern wie Amazon, kleineren Shops oder nur in Ebay vertretenden Händlern bestellen. Posttip erinnert an die wichtigsten Punkte.

Bezahlen im Internet

In den meisten Fällen bezahlen Verbraucher den Online-Einkauf mit ihrer Kreditkarte. Dabei sollten sie daran denken, dass manche Kreditkartenanbieter Gebühren für den Bezahlvorgang in einer fremden Währung berechnen. Viele Online-Shops bieten andere Bezahlmöglichkeiten, wie zum Beispiel den Bezahldienst PayPal, an.

Da die Preise in ausländischen Online-Shops in den jeweiligen Landeswährungen angegeben werden, sollte man diese vor dem Kauf umrechnen. Denn nicht jedes Schnäppchen in US-Dollar und britischen Pfund sieht in Euro weiterhin preiswert aus.

Einfuhrumsatzsteuer

Der Zoll fertigt alle Sendungen aus Ländern außerhalb der EU ab. Dabei wird geprüft, ob die Einfuhrumsatzsteuer und der Zollsatz anfallen. Liegt der Warenwert über 150 Euro, so müssen Verbraucher beides zahlen.

Die Einfuhrumsatzsteuer fällt ab einem Warenwert von 22 Euro an. Die Versandkosten werden bei der Feststellung dieser Grenze mit einberechnet. Die Gebühren betragen in den meisten Fällen den Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Bei einigen Produkten, wie zum Beispiel Lebensmittel und Bücher, fällt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent an. Laut Zoll werden keine Einfuhrabgaben unter fünf Euro erhoben.

Zollgebühren

Zollgebühren fallen ab einen Warenwert von 150 Euro an. Sie berechnen sich aus dem Zollsatz und der Einfuhrumsatzsteuer Der Zollsatz wird prozentual auf den Kaufpreis und die Versandkosten berechnet. Wie hoch der Prozentsatz ist, hängt von der Zolltabelle ab. Diese unterscheidet nach Produkten, aber auch nach Herkunftsländern. Der Zoll listet einige Beispiele hier auf.

Allerdings bezeichnet der Zoll diese Werte als Anhaltspunkte. Der tatsächlich für die Berechnung genutzte Prozentsatz ist von der Beschaffenheit der Ware abhängig. Weiterhin kann der TARIC Warencode für die Ermittlung des Zollsatzes hilfreich sein.

Begleichen der Gebühren

In den meisten Fällen kleben die Online-Shops die Zollinhaltserklärung in durchsichtige Hüllen auf die Pakete. So kann der Zoll die Sendungen kontrollieren und die Post liefert die Sendung direkt an den Empfänger und übernimmt die zollamtliche Abfertigung. Der Empfänger wiederum zahlt der Post die Gebühren zurück.

Wenn der Online-Shop die Rechnung nicht an der Außenseite anbringt, so müssen die Verbraucher das Paket oft selbst beim Zoll abholen, obwohl dieser das Recht auf Öffnung der Sendungen hat. Ähnlich sieht es aus, wenn die Erklärung falsch ist, Angaben fehlen oder die Beamten Zweifel an der Erklärung haben. Ein weiterer Grund für den Besuch beim Zollamt: Es handelt sich um Waren, die bestimmten Auflagen und damit Förmlichkeiten unterliegen.

Wenn Verbraucher die Sendung abholen müssen, so schickt der Zoll ein Benachrichtigungsschreiben. Darin informiert er den Verbraucher auch, welche Unterlagen benötigt werden. Dazu gehört immer die Rechnung für die Bestellung. Auch die Zahlungsbestätigung wird meist verlangt.

Allerdings können die Verbraucher sich laut Zoll auch nach dieser Benachrichtigung durch die Post vertreten lassen. Sie schicken dazu das Benachrichtigungsschreiben und die fehlenden Unterlagen an die zuständige Zollstelle. Der Zoll übergibt die Sendung dann der Post zur Verzollung. Dieser Vorgang kann länger dauern als die persönliche Abholung beim Zoll.

Wichtig: Der Zoll bewahrt die Sendung nur für 14 Tage auf. Danach schickt er sie zurück zum Absender. Außerdem ist die Lagerung ab dem zehnten Tag kostenpflichtig.

Versandkosten

Die Kosten für den Versand, zum Beispiel aus den USA nach Deutschland, können recht unterschiedlich ausfallen. Das ist nicht nur abhängig vom Anbieter, mit dem der Online-Shop zusammenarbeitet. Auch die Versandart – Seeweg, Luftfracht, Express – hat Einfluss auf die Kosten.

Die Verbraucher können die Versandart im Allgemeinen selbst auswählen und so die Kosten senken. Bei dem Paketdienst gilt dies meist nicht. Die Online-Shops haben oft Verträge mit bestimmten Anbietern ausgehandelt und verschicken nur über sie. Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn der Paketdienst mit der Versandart zusammenhängt. Dann kann der Käufer den Paketdienst über die Versandart auswählen.

Oft bieten die Online-Händler auch beim internationalen Versand eine Möglichkeit für die Sendungsverfolgung an. Hin und wieder dauert es jedoch etwas, bis die Verbraucher über die Webseiten der Paketdienste Auskünfte erhalten. Auch bricht die Sendungsverfolgung bei einigen Anbietern ab, nachdem das Paket das Ursprungsland, zum Beispiel die USA, verlässt.

Fazit: Verbraucher sollten nicht nur auf den Preis des Produktes schauen. Denn dank Einfuhr, Zoll und Versand kann der Einkauf teurer werden als beim ersten Blick in den Online-Shop gedacht.