Umtausch von Geschenken - Rückgabe und Widerruf 

Rückgabe aus Kulanz

Viele Versandhändler räumen ihren Kunden freiwillig ein Rückgaberecht ein. Bei vielen Versandhäusern heißt das "Kauf auf Probe". Das bedeutet, der Kaufvertrag wird erst nach Ablauf einer bestimmten Frist, meist 14 Tage, oder durch die "Billigung" des Käufers (Ware verwenden und/oder sie bezahlen) wirksam.

Innerhalb dieser Rückgabefrist genügt es, den Artikel zurückzusenden oder, wenn er zu sperrig ist, den Versandhändler zu benachrichtigen, er solle die Ware wieder abholen. Bei der Rückgabe aus Kulanz übernimmt meist der Händler die Versandkosten. Eine Variante sind Freeway-Tickets, welche schon im Lieferpaket liegen oder die Ihnen der Händler auf Anfrage zusendet, damit Sie die Ware kostenfrei zurücksenden können. Danach sollten Sie sich erkundigen, bevor Sie etwas auf eigene Kosten verschicken.

Wichtig! Geben Sie das Paket nicht ohne Porto bei der Post ab, es sei denn, der Händler weist Sie ausdrücklich dazu an. Falls der Empfänger Strafporto zahlen muss, darf er es Ihnen in Rechnung stellen, da Sie für so entstandene unangemessen hohe Versandkosten verantwortlich sind.

Bei den großen Handelshäusern ist es in der Regel möglich, die Rückgabeartikel in Originalverpackung in einem ihrer Shops oder bei einem Versand-Partnerunternehmen abzugeben.

Originalverpackung verwenden

Wichtig! Verwenden Sie für die Rücksendung unbedingt die Originalverpackung! Wenn Sie sich beim Auspacken noch nicht sicher sind, ob Sie die Ware behalten wollen, beschädigen Sie die Verpackung möglichst wenig und heben Sie sie auf. Sonst können Ihnen unter Umständen Schäden an der Ware angelastet werden, wenn sie diese unsachgemäß verpackt zum Versand gegeben haben. Bei aufwändiger Sonderverpackung entstehen dem Händler womöglich zusätzliche Kosten, um die Verpackung zu ersetzen, für die Sie dann womöglich aufkommen müssen – oder der Händler verweigert die Rücknahme gleich ganz.

Für die Weihnachtszeit verlängern manche Versandhäuser, die Rückgabefrist. Zu den Rücknahmebedingungen zählt in der Regel,

  • dass die Ware ungebraucht und unbeschädigt sein muss.
  • Auch darf es sich nicht um Spezialanfertigungen oder leicht verderbliche Waren handeln - schließlich soll sie wieder verkauft werden können.

Eine aufgerissene Verpackung ist noch nicht unbedingt eine Beschädigung – schließlich müssen Sie die gleiche Möglichkeit haben, die Ware zu prüfen, wie im Ladengeschäft. Man darf ein Kleidungsstück also auspacken und anprobieren, ohne das Rückgaberecht zu verlieren. Doch Vorsicht bei Flecken: Wenn der Artikel verschmutzt ist oder gewaschen wurde, kann das Unternehmen die Rücknahme verweigern, da er dann unter Umständen nicht mehr verkäuflich ist.

Wichtig! Für Datenträger gibt es Ausnahmen, um zu verhindern, dass Kunden etwa eine Software installieren und dann die CD zurückgeben. Eingeschweißte oder versiegelte Datenträger wie CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele sowie Software werden nur ungeöffnet, also in der Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurückgenommen.

Widerrufsrecht

Wenn ein Versandhändler kein Rückgaberecht aus Kulanzgründen einräumt, so hilft dem Besteller auf jeden Fall das gesetzliche Widerrufsrecht, das jedem bei Fernabsatzverträgen zusteht. Dieses Recht findet sich in §§ 312d, 355 BGB. Danach dürfen alle Fernabsatzverträge innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen werden. Sollte ein Unternehmen es versäumen, über das Recht auf Widerruf zu informieren ("Widerrufsbelehrung"), kann der Verbraucher auch noch nach Ablauf der zwei Wochen widerrufen. Die Frist beginnt nämlich erst zu laufen, wenn der Verbraucher ausdrücklich über das Widerrufsrecht belehrt wurde.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn Sie den schriftlichen Widerruf oder die Ware rechtzeitig abschicken. Dabei sollten Sie die Versendetipps, die unter "Rückgabe aus Kulanz" aufgeführt sind, natürlich genauso beachten. Wenn die Ware bereits benutzt wurde kann der Händler einen Abnutzungsausgleich berechnen und muss Ihnen entsprechend nicht mehr den vollen Kaufpreis erstatten.

Wenn Sie den Kaufvertrag trotz korrekt gelieferter Ware widerrufen, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die zurück geschickte Ware unter 40 Euro gekostet hat. Lag der Kaufpreis darüber, muss man nur die Liefer- nicht aber die Rücksendekosten tragen. Diese Kosten übernimmt dann der Händler. Bei sperrigen Sachen gilt dies auch für die Abholung.

Wie auch beim Rückgaberecht gibt es beim Widerrufsrecht ebenfalls Einschränkungen. Für extra angefertigte Sachen gibt es kein Widerrufsrecht, für entsiegelte CD's, DVD's oder Software ebenso wenig. Zeitschriftenabos können ebenfalls nicht nach dem Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge rückgängig gemacht werden.

Bei Versteigerungen gilt das Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der Bundesgerichtshof hat allerdings im Jahr 2004 entschieden, dass dies nicht für ebay-Auktionen von gewerblichen Versteigerern gilt. Hier können Verbraucher den Vertrag widerrufen. Doch Vorsicht: Der Verkäufer muss gewerblicher Händler sein. Private Auktionen können nicht ohne Weiteres widerrufen werden.