Selbstgebackene Plätzchen, ein Fläschchen Selbstgebrannten oder die Kopfschmerztabletten für danach. Gerade zur Weihnachtszeit wollen viele ihren Liebsten weltweit eine Freude machen. Doch welche Lebensmittel dürfen überhaupt versendet werden und welche nicht?
Der US-Paketdienst FedEx hilft bei Geschenksendungen in die USA weiter: "Lebensmittelsendungen müssen korrekt als solche ausgewiesen werden". Schon mit einer Packung Kaugummi ist es ein Lebensmittelpaket, auch wenn ansonsten nur ein Pullover und Brief mit dabei liegen. Die amerikanische Behörde Food and Drug Administration (FDA) ist da sehr streng.
Zudem ist wichtig, genau anzugeben, dass das Paket zum persönlichen Gebrauch oder Verzehr - also nicht für den Wiederverkauf, bestimmt ist und es sich um ein Geschenk handelt.
Ganz klar verboten sind verderbliche Lebensmittel. Milch, Wurst, Eier und Fisch beispielsweise gelten als tierische und schnell verderbliche Lebensmittel. Ihr hoher Eiweißanteil ist in Verbindung mit Wärme ein idealer Nährboden für Bakterien wie Salmonellen. Bei falscher Lagerung können sie innerhalb einer Stunde zum Gesundheitsrisiko werden.
Genauso fällt der Selbstgebrannte weg, da private Sendungen mit alkoholischen Getränken nicht erlaubt sind.
Folgende US-Vorschriften sollten bei hausgemachten Produkten wie beispielsweise die selbstgebackenen Plätzchen im Paket beachtet werden:
• Der im Luftfrachtbrief und in der Handelsrechnung aufgeführte Versender und Empfänger müssen zwei Personen sein – also keinen Firmennamen eintragen.
• Zudem muss klar geschrieben stehen: "Hausgemachte Kekse, zum persönlichen Gebrauch bestimmt."
• Gerne zweisprachig: "Personal use - not for resale - butter cookies" (Persönlicher Gebrauch – kein Wiederverkauf – Butterkekse).
• Übertrifft der Warenwert die Summe von 200 US-Dollar, so ist eine Voranmeldung über die FDA erforderlich.
Wer auf Nummer sicher gehen will und einen Geschenkkorb im Internet bestellt, braucht eine Voranmeldung bei der FDA, auch wenn der Warenwert die 200 US-Dollar nicht übersteigt. Denn der Absender ist eine Firma und keine Privatperson. Erscheint im Luftfrachtbrief oder in der Handelsrechnung ein Firmenname, ist die elektronische Voranmeldung „Prior Notice“ (PN) erforderlich.
Und auch hier muss alles korrekt bis zum kleinsten Milliliter angegeben werden. Auch bei der Angabe wie die Ware verpackt ist, also beispielsweise dass die Glasflasche mit einer Kunststoffhülle innenliegend gesichert ist.
Der Paketdienstleister FedEx weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die amerikanischen Behörden die zollfreie Einfuhr von Geschenken gestatten, sofern diese "eindeutig und nachweislich" als solche beim Zoll erkannt werden können. Zudem dürfen sie einen Wiederverkaufswert von 100 US-Dollar nicht überschreiten. Bei Sammelsendungen in einem Paket muss jeder einzelne Empfänger für das jeweilige Geschenk klar erkennbar sein, genauso wie der Warenwert jedes einzelnen Geschenkes.
Absolut verboten als Geschenksendungen sind alkoholische Getränke, alkoholhaltige Parfüms und Tabakwaren. Diese Sachen sind zollpflichtig. Bei Produkten aus Wildtieren ist gegebenenfalls eine gesonderte Zollabfertigung erforderlich ("Fish and Wildlife Clearance").
Wer sich an diesen strengen US-Bestimmungen orientiert, kann bei nationalen oder anderen internationalen Sendungen nicht mehr viel falsch machen. Wichtig ist immer, die zoll- und steuerfreien Grenzen der Waren für das jeweilige Empfänger-Land zu kennen.
Für Italien liegt die Warenwert-Grenze für persönliche Geschenke beispielsweise bei 45 Euro. Darüber hinaus kann Mehrwertsteuer erhoben werden. Daher immer vorher mit dem Kundendienst des gewählten Paketdienstleisters sprechen. Damit das Verschenken Freude und keinen Ärger bereitet.