Muss ich zahlen, wenn ich Express bestelle, das Paket aber erst drei Tage später ankommt?
Wenn das Paket tatsächlich drei Tage zu spät ankommt, muss ich selbstverständlich nicht die teuren Expressgebühren zahlen. Anders als beim normalen Versand wird beim Expressversand die Zustellung zu einem bestimmten Zeitpunkt garantiert. Wird der nicht eingehalten, muss ich auch keinen Aufpreis zahlen.
Wird das Paket zum vereinbarten Termin geliefert, aber der Empfänger bekommt es erst aus anderen Gründen später, kann es schon wieder anders aussehen. Hier kommt wieder der Ersatzempfänger ins Spiel. Wenn keine Umstände dagegen sprechen, dass die Zustellung an eine andere Person erfolgen kann, muss ich zahlen. Nur weil es sich um eine Expresssendung handelt, wird man noch nicht davon ausgehen müssen, dass das Paket nur dem Adressaten persönlich übergeben werden darf.
Der Paketdienst muss vielmehr diesen Tarif konkret von der Ersatzzustellung ausgenommen haben. Wird ein Paket beispielsweise in einem benachbarten Geschäft abgegeben und der Geschäftsinhaber weist den Zusteller darauf hin, dass ab morgen Betriebsferien sind, dann sind das allerdings Umstände, die gegen eine Ersatzzustellung sprechen. Das gilt umso mehr bei Expresssendungen.
Wo reklamiere ich die verspätete Zustellung?
Eins vorweg: Die Laufzeiten im normalen Paketversand sind lediglich Regellaufzeiten. Die Paketdienste weisen darauf hin, dass der Kunde keinen Anspruch auf Lieferung in einem bestimmten Zeitraum hat. Anders sieht es bei sogenannten Expresstarifen aus. Hier bucht der Kunde die Zustellung an einem bestimmten Tag und meistens auch bis zu einer bestimmten Uhrzeit. Nur bei solchen Tarifen stellt sich die Frage nach einer Reklamation wegen verspäteter Zustellung.
Diese muss dann beim Paketdienst erfolgen. Zur Reklamation berechtigt ist prinzipiell nur der Absender, da nur er einen Vertrag mit dem Paketdienst hat. Unter Umständen kann ein entsprechender Anspruch auch an den Empfänger abgetreten werden, der sich dann mit dem Paketdienst auseinandersetzen kann.
Muss der Postbote bis in die Wohnung liefern?
Ja, er muss. Beim privaten Paketversand regeln die Geschäftsbedingungen der Paketdienste, dass eine Zustellung (abgesehen von der Ersatzzustellung) durch persönliche Übergabe an den Empfänger erfolgt. Daraus ergibt sich, dass die Paketlieferung bis an die Wohnungstür zu erfolgen hat.
Was tun, wenn ein Paket beschädigt ankommt?
Bei sichtbaren Beschädigungen sollten diese sofort und am besten im Beisein von Zeugen dokumentiert werden. Auch ein Foto kann hilfreich sein. Nimmt man das Paket trotz offensichtlicher Beschädigung an, so sollte man deutlich machen, dass man die Sendung nicht als mangelfrei angenommen hat. Das Paket sollte ausgepackt und das tatsächliche Ausmaß des Schadens festgestellt werden. Der Schaden sollte unverzüglich schriftlich beim Paketdienst angezeigt werden, da viele Anbieter nach Ablauf einer bestimmten Frist davon ausgehen, dass das Paket "in vertragsgemäßem Zustand" abgegeben wurde.