Wie wird ein Nachforschungsauftrag gestellt, wenn ein Paket verloren gegangen ist?
Dazu informiert man den Paketdienst, mit dem das Paket verschickt wurde. Für die Nachforschung ist die Sendungsnummer des Pakets erforderlich. Mit dieser Nummer kann man in einem ersten Schritt auch die elektronische Sendungsverfolgung im Internet nutzen. Eine tiefer gehende Prüfung kann allerdings nur der Paketdienst selbst durchführen. Der wird in der Regel auch nur auf Veranlassung des Versenders tätig, weil der sein Vertragspartner ist.
In welcher Höhe sind Pakete bei einzelnen Versendern gegen Verlust oder Beschädigung versichert?
Da gibt es unterschiedliche Regelungen. Die meisten Paketdienste versichern Pakete gegen Verlust oder Beschädigung pauschal bis zu einer Summe von rund 500,- Euro, beim Paketdienst GLS sind es sogar 750,- Euro. Höherversicherungen sind häufig gegen Gebühr möglich. Paketdienste, bei denen die Versicherung nicht im Preis inbegriffen ist, bieten sie gegen Aufpreis an. Die Kosten richten sich oft nach dem Warenwert der Sendung.
Wann brauche ich eine zusätzliche Versicherung?
Eine zusätzliche Versicherung ist vor allem bei hochwertigen Dingen zu empfehlen. Bis zu einem Wert von 500,- Euro braucht man sich allerdings keine Sorgen zu machen, wenn man mit den etablierten Paketfirmen verschickt.
Wenn ich ein Kleid auf dem Bügel zugesandt bekomme, muss ich es dann in einem Paket zurückschicken?
Macht ein Kunde nach seinem Einkauf per Telefon, Internet oder Post Gebrauch von seinem Widerrufsrecht, dann ist er laut Gesetz zur Rücksendung verpflichtet, "wenn die Sache durch Paket versandt werden kann". Kann eine Sache nicht per Paket zurückgeschickt werden, so reicht es, wenn der Kunde den Händler zur Rücknahme der Sache auffordert. Wenn sich also herausstellt, dass das Kleid beim Versand in einem Paket beschädigt werden würde, sollte man sich mit dem Händler in Verbindung setzen und die Rücksendeformalitäten klären.
Wer zahlt bei Rücksendungen die Versandgebühr?
Wenn Waren im Internet, per Telefon oder per Post im Versandhandel bestellt werden, gibt es eine gesetzliche Regelung für die Kosten der Rücksendung. Bei einem Warenwert bis 40 Euro muss der Kunde die Kosten tragen, darüber zahlt der Händler für den Rücktransport.
Wer entscheidet, ob das Paket zugestellt oder abgeholt werden muss?
Im Rahmen des Universaldienstes (Pakete bis 20 kg) ist gesetzlich geregelt, dass Pakete durch persönliche Aushändigung an den Empfänger zuzustellen sind. Allerdings kann die Zustellung auch an einen sogenannten Ersatzempfänger erfolgen.
Wie lange müssen Pakete in den Paketshops aufbewahrt werden?
Eine gesetzliche Vorschrift, wie lange Postsendungen zu lagern sind, gibt es eigentlich nur für Briefe. Die Postdienstleistungsverordnung verpflichtet marktbeherrschende Unternehmen, nicht zugestellte Briefe mindestens 7 Tage zur Abholung bereitzuhalten. Die Deutsche Post beachtet diese Frist auch bei Paketen. Andere Paketdienste versuchen die Pakete in bestimmten Abständen zuzustellen. Wird auch nach wiederholtem Zustellversuch niemand angetroffen, geht das Paket zurück an den Absender.
Wie umgehe ich, dass Pakete bei längerer Abwesenheit zurückgeschickt werden?
Hier hilft im Prinzip nur, jemanden mit einer entsprechenden Postvollmacht auszustatten. Die Lagerung von Päckchen und Paketen bietet die Post derzeit nicht an. Ein Nachsendeauftrag im Inland ist grundsätzlich möglich, kostet aber 6,90 Euro pro Sendung zusätzlich zur Gebühr für den Nachsendeauftrag.
Wird jemand mit einer Postvollmacht ausgestattet, kann der Bevollmächtigte dann die Pakete für den eigentlichen Empfänger abholen.
Gibt es ein Unterschied zwischen der Paketlieferung in Deutschland und im Ausland bei Versicherung und Haftung?
In Haftungsfragen machen die meisten Paketdienste keinen Unterschied zwischen Inlands- und Auslandsversand. Eine Ausnahme gibt es bei der Deutschen Post: Die Pauschalversicherung bis 500,- Euro gilt nur beim Premiumversand. Ohne diesen Service ist die Haftung weitaus geringer.