Zollbestimmungen beim Paketversand - Zollbestimmungen beim Paketversand 

Online-Einkäufe im Ausland können teuer werden

Im Zeitalter der gestiegenen Mobilität und der globalen Vernetzung per Internet ist auch der internationale Warenverkehr zwischen verschiedenen Ländern und Kontinenten beständig gestiegen. Amazon.com, Ebay.com & Co. in Zusammenarbeit mit den internationalen Paketdiensten machen es möglich. Günstige Wechselkurse und schnelle Paketlaufzeiten machen das Einkaufen im Ausland zusätzlich attraktiv. Doch für viele stolze Online-Einkäufer kommt der Schrecken erst beim Erhalt der Sendung: Der Zoll hat zugeschlagen! Welche Waren versendet werden dürfen und mit welchen zusätzlichen Kosten zu rechnen ist, haben wir in diesem Ratgeber zusammengefasst.



Bestimmungen im Postverkehr

Grundsätzlich unterliegen alle Waren, die auf dem Postweg in die Europäische Union gebracht oder ausgeführt werden, der zollamtlichen Überwachung und müssen dem Zoll vorgelegt werden. Diesen Vorgang nennt man Gestellung. Postsendungen innerhalb der Länder des Zollgebietes der EU werden nicht von der deutschen Zollverwaltung behandelt, da sie im Binnenmarkt befördert werden.

Sollte der jeweilige Postdienstleister jedoch Anhaltspunkte haben, dass sich in der Postsendung Gegenstände befinden, die gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr oder Durchfuhrverbot verstoßen, werden auch diese Sendungen der zuständigen Zollbehörde vorgelegt. Welche Gegenstände generell vom Postweg ausgeschlossen sind und welche nur in begrenzten Maßen ein- und ausgeführt werden dürfen sind hier aufgelistet.