Zollbestimmungen beim Paketversand - Bestimmungen im Postverkehr 

Ausnahmen von der Gestellungspflicht:

Von der Gestellungspflicht gibt es Ausnahmen. So müssen Sendungen von Privatpersonen an Privatpersonen, Geschenksendungen sowie Sendungen mit geringem Wert nicht dem Zoll vorgelegt werden. Für diese Sendungen werden auch keine Zollgebühren berechnet und sie können dem Empfänger direkt zugestellt werden. Aber wie so oft gibt es auch hier wieder einige Regeln zu beachten, damit die Sendung auch wirklich gestellungs- und gebührenfrei ist.

Für die Einfuhr von Postsendungen aus einem Land außerhalb der EU (Drittland) gilt:

1. Postsendungen von privat an privat

Private Postsendungen, die aus einem Drittland in die EU eingeführt werden, dürfen einen Warenwert von 45 Euro nicht überschreiten, damit sie einfuhrabgabenfrei sind. Zudem dürfen sie nur zum privaten Gebrauch oder Verbrauch des Empfängers bestimmt sein und der Absender darf für die Sendung bzw. deren Inhalt vom Empfänger keine Bezahlung erhalten. Zusätzlich dürfen festgelegte Höchstmengen von bestimmten Waren wie Tabak, Alkohol, Parfüm und Kaffe nicht überschritten werden. Informationen über die genauen Mengenangaben der einzelnen Warengruppen sind unter www.zoll.de zu finden.

Für private Postsendungen gilt, dass sowohl der Empfänger als auch der Absender Privatpersonen sein müssen.

2. Sendungen mit geringem Wert

Bei Sendungen mit geringem Wert hingegen ist es unbedeutend, ob es sich beim Absender und beim Empfänger um private Personen oder um Firmen handelt. Eine Einschränkung ist jedoch vorab zu machen: Alkohol, Tabakwaren, Kaffee und Parfüm fallen unabhängig vom Wert nie in diese Kategorie.

Im Rahmen der Sendungen mit geringem Wert sind alle Postsendungen bis zu einem Gesamtwert von 150 Euro (einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungskosten werden nicht einberechnet) zollfrei. Wohlgemerkt nur zollfrei! Andere Abgaben wie die Einfuhrumsatzsteuer fallen gleichwohl an. Bis zum 30. November 2008 galt für geringwertige Sendungen noch eine Höchstgrenze von 22,- Euro. Für die Zollfreiheit ist diese Grenze zwar auf 150,- Euro gestiegen, für die vollständige Abgabenfreiheit (Umsatzsteuer etc.) bleibt es aber bei der Grenze von 22,- Euro. Ausgeschlossen sind allerdings Alkohol, Tabakwaren, Kaffee und Parfüm. 

3. Rücksendungen und Blindensendungen

Rücksendungen und Blindensendungen können in der Regel ohne Zollformalitäten versandt werden.

Für die Ausfuhr von Postsendungen aus der EU gilt:

1. Geschenksendungen

Wer ein Geschenk in ein Land außerhalb der EU schicken möchte kann dies als Geschenksendung tun. Geschenksendungen können ohne Zollformalitäten in ein Drittland versandt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Postsendung ausschließlich Waren enthält, die entweder nicht zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind oder wenn sie zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind, einen Wert von 1.000 Euro nicht überschreiten. Zudem darf es sich bei der Sendung nicht um eine Teilsendung handeln. Das heißt, dass der der Inhalt nicht auf zwei oder mehr Pakete aufgeteilt werden darf, wenn der Wert dann insgesamt 1.000 Euro überschreiten würde. Regelmäßige Lieferungen sind ebenfalls nicht zulässig und müssen verzollt werden. Auch bei Geschenksendungen muss darauf geachtet werden, dass die zu verschickende Ware keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegt. Eine Übersicht ist im Kapitel "Verbotene und mengenbeschränkte Inhalte" zu finden. Detaillierte Auskünfte erteilt die zuständige Zollbehörde.

Postsendungen können nur bei der Ausfuhr aus der EU als Geschenksendungen deklariert werden. Bei der Einfuhr von Waren gelten die Regeln für Postsendungen von Privat an Privat oder geringwertige Sendungen.

Tipp: Beim Versand von persönlichen Gegenstände oder Handarbeiten, die einen hohen ideelen Wert haben, ist es ratsam dennoch nur den Warenwert anzugeben. Eine selbstgestrickte Decke von einer Tante aus den USA kann ansonsten zu einem teuren Geschenk für den Empfänger werden. Gibt man zum Beispiel einen Warenwert von 200 Dollar an obwohl der Wert der Materialien deutlich geringer ist, kostet die Decke den Empfänger ungefähr 40 Euro Zollgebühren.