Garagenvertrag oder Abstellgenehmigung
Eine Vollmacht für den Paketzusteller, ein Wunschablageort für den Kunden: Diese Vereinbarung bezeichnen Paket-Dienstleister als Abstellgenehmigung, Abstellerlaubnis oder auch als Garagenvertrag. Denn der Kunde vereinbart mit dem Paketzusteller, dass dieser die Pakete beispielsweise in seiner Garage ablegt, ohne dass die Zustellung quittiert werden muss.
Der Vorteil dieser Abstellgenehmigung oder des Garagenvertrages besteht auf beiden Vertragsseiten ganz klar in einem Zeit-Vorteil. Der Kunde wartet nicht ganztägig auf seine Sendungen. Der Paketzusteller verliert ebenfalls keine Wartezeit bei der Auslieferung. Zudem entfällt für den Paketboten das mehrmalige Aufsuchen des Kunden, wenn niemand zu Hause angetroffen wird.
Der Postbote nimmt sogar Retouren vom Wunschort mit
Aber nicht nur das Abstellen und Auffinden der Sendungen wird für Paketboten und Kunden durch einen Garagenvertrag vereinfacht, sondern auch die Aufgabe einer Sendung. So kann der Kunde an den vereinbarten Ort auch seine Retouren hinterlegen, die der Paketbote mitnimmt. An gleicher Stelle lässt dieser eine ausgefüllte Quittung liegen.
Wer also regelmäßig Pakete verschickt oder empfängt hat es durch den kostenlosen Garagenvertrag sehr bequem. Die meisten Dienstleister bieten so eine Vereinbarung an, unter anderem DHL, Hermes, GLS, DPD und UPS. Wer generell so beliefert werden möchte, muss mit allen Anbietern extra einen Vertrag schließen oder aber nur mit dem seines Vertrauens.
So einfach lässt sich ein Garagenvertrag abschließen
Unter den folgenden Links können die Garagenverträge heruntergeladen werden:
- DHL Abstellgenehmigung (hier ist zuvor noch eine Registrierung nötig)
- Hermes Abstellgenehmigung oder einmalige Vollmacht für eine Sendung
- DPD Abstellgenehmigung
- GLS Abstellerlaubnis
- UPS Abstellgenehmigung: UPS bietet keine Garagenverträge/<wbr />Abstellgenehmigungen an. Sollte der Zusteller das Paket nicht zustellen können, hinterläßt er eine Infonotiz.
Auf der Rückseite der Infonotiz kann man dem Zusteller eine unterschriebene Vollmacht erteilen, wenn das Paket an einem sicheren Ort deponiert werden soll.
Genauso einfach lässt sich die Abstellgenehmigung wieder abbestellen
Ein formloses Schreiben genügt. Die Paketdienstleister haben dafür keine Formulare.
Einfach Vornamen und Nachnamen, Anschrift und Ort und gegebenenfalls eine Telefonnummer oder Email für Nachfragen angegeben. Darunter den Adressaten, also den Paketdienstleister angeben. Entweder wie bei GLS die Anschrift des nächsten Depots oder an die Zentrale.
Dann folgt als Überschrift „Widerruf der Abstellgenehmigung“. Anschließend ein kurzer Satz: Hiermit widerrufe ich die Abstellgenehmigung für Pakete an die oben genannte Empfänger-Adresse mit sofortiger Wirkung. Datum, Ort und Unterschrift.
Natürlich kann der Text auch erweitert werden: Hiermit widerrufe ich die Abstellgenehmigung für Pakete an die oben genannte Empfänger-Adresse zum 31. März 2016. Ab diesem Datum möchte ich die Sendungen an mich nur noch gegen Unterschrift ausgehändigt bekommen.
Sind mehrere Empfänger beim Garagenvertrag betroffen, also Kinder, Großeltern, Ehepartner, dann kann der Widerruf ergänzt werden um den Satz: Dieser Widerruf gilt auch für folgende Empfänger, die im gleichen Haushalt leben: Sascha Mustermann. Achtung: Hat Sascha Mustermann einen eigenen Garagenvertrag abgeschlossen, muss er diesen auch in seinem Namen mit Unterschrift wieder kündigen.
Bei der DHL besteht die Möglichkeit, den Wunschort (Ablageort) wieder per Email zu kündigen. Es reicht eine Email an wunschort@dhl.de zu schicken.
Ein Garagenvertrag hat auch Nachteile
Trotz der Vorteile sollten auch die Nachteile einer Abstellerlaubnis bedacht werden. Beide Seiten brauchen einen großen Vertrauensbonus. Bei diesem Vertrag geht nämlich die Haftung für Beschädigung oder Verlust der Sendung alleine auf den Empfänger über.
Und Gelegenheit macht bekanntlich Diebe: Wird der Paketzusteller also von Dieben dabei beobachtet, wie er die Sendung in der nicht verschlossenen Garage deponiert oder an einem anderen vertraglich vereinbarten Ort und kommt es zum Verlust der Ware, dann braucht der Dienstleister diese nicht ersetzen. Auch dann nicht, wenn es sich um ein versichertes Paket gehandelt hat.
Unbedingt die Feinheiten beim Garagenvertrag durchlesen
Bei Hermes wird bereits mit der Vertragsunterschrift zu einer Abstellgenehmigung daraufhin gewiesen, dass bei einem Verlust auch keine Ansprüche beim Versender geltend gemacht werden dürfen. Das Gegenteil ist der Fall: Handelt es sich beim Versender um einen Verkäufer, muss auch eine verloren gegangene Ware bezahlt werden. UPS lässt sich vom Kunden unterschreiben, dass sie von der Pflicht entbunden sind, dem Absender einen Abliefernachweis zu erbringen.
So sollte der Wunschort beschaffen sein
Die Deutsche Post DHL fordert beim Wunschort, dass dieser sich auf dem Grundstück der Lieferadresse befindet, nicht durch Dritte einsehbar und nicht frei zugänglich sowie trocken und wettergeschützt ist.
Wer jetzt als Kunde zurückrudert und sagt, er möchte dann zum Abstellen seiner Pakete eine Ersatzlieferadresse angeben, wie beispielsweise seine Arbeitsstätte, der bekommt vom Paketzusteller Hermes eine klare Absage. Hier wird genauso wie bei DHL als Ablageort für Sendungen ausschließlich die Lieferadresse akzeptiert.
Garagenverträge sind für Privatpersonen und Firmen möglich
Befinden sich unter der vereinbarten Lieferadresse mehrere Empfänger, so braucht Hermes für jede einzelne Person einen eigenen Garagenantrag mit Namen und Adressangabe. Ebenfalls wird eine entsprechende Telefonnummer oder Email-Adresse für eine persönliche Rücksprache benötigt. Es kann sich dabei aber auch um eine Firma handeln.
Diese Güter sind von der Abstellgenehmigung ausgenommen
Bei DPD sieht das Formular sogar einen Ausschluss bestimmter Güter oder Services bei der Abstellgenehmigung vor: Nachnahme, Gefahrgut, Austausch, ID-Check, Abteilungsbelieferung und Pakete mit Arzneimitteln. Hier kann auch zwischen den Services Classic und Express gewählt werden, sodass nicht alle Pakete unter die Vereinbarung fallen. Zudem informiert DPD auf Wunsch den Kunden über jede Paketzustellung mit einer Paketinformation.
Fazit: Bei einem Garagenvertrag müssen sich Kunde und Paketdienstleister vertrauen und aufeinander verlassen können. Selbst wenn der Kunde in einem Mehrfamilienhaus mit netten Nachbarn lebt und daher seine Wohnungstür als Wunschort aussucht, heißt es nicht, dass nicht die Gäste der Nachbarn das Paket mitgehen lassen. Oder Fremde sich den Zutritt ins Haus erschleichen. Genauso berichten Medien immer wieder von Post- oder Paketzustellern, die ihre Arbeit nicht gewissenhaft erledigen. Bei einem Garagenvertrag geht alles ganz klar zu Lasten des Kunden. Wichtig ist bei der Erteilung und dem Widerruf die Unterschrift des Kunden. Deshalb können die Formulare bei den Anbietern zwar im Internet online ausgefüllt werden, trotzdem müssen Sie ausgedruckt und abgeschickt oder dem nächsten Zustellfahrer in die Hand gedrückt werden.