Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) will noch in diesem Monat die Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG aus dem Jahre 2001 wieder aufnehmen. Dies kündigte der für den BdKEP tätige Rechtsanwalt Axel G. Günther auf dem 1. Strategieforum des BdKEP an. Nach Ansicht von Günther verstößt die Unsatzsteuerbefreiung gegen das höherrangige Recht des EU-Vertrages, der den Mitgliedsstaaten verbietet, einzelnen Unternehmen Vorteile zu gewähren und dadurch den Wettbewerb zu verzerren (Art. 86). Mögliche Ausnahmevorschriften greifen nach Ansicht des BdKEP nicht, da die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Aufrechterhaltung des Universaldienstes erforderlich ist.
Nach Angaben des BdKEP bestätigte die Bundesregierung ebenfalls, dass der Universaldienst in Deutschland nicht in Gefahr ist. Auch wenn die gesetzliche Verpflichtung zum Universaldienst als die Mindestvoraussetzung für Steuerbefreiung angesehen werden könnte, ist nach Darlegung von Günther trotzdem der EU-Vertrag verletzt worden. Da die Bundesrepublik trotz des höherrangigen EU-Rechts der Deutschen Post die Umsatzsteuerbefreiung gewährt, wird der BdKEP nun seine Beschwerde forcieren, um die Kommission zu einem Einschreiten zu bewegen. Der Deutschen Post drohen dann unter Umständen beachtliche Umsatzsteuernachforderungen.
Ziel der Wiederaufnahme der Beschwerde ist eine möglichst rasche Beendigung der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post und die Herstellung von gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen den Postdiensten. Mit dem Ende der Exklusivlizenz läuft die Umsatzsteuerbefreiung nicht automatisch aus. Das Bundesfinanzministerium war bisher zu keiner Änderung zu bewegen. Die wettbewerbsverzerrende Benachteilung von demnächst 19 % müsse nun ein Ende haben, so der BdKEP.