Der Paketdienst Hermes hatte erst kürzlich eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Deutsche Post AG mit dem Ziel eingereicht, die letzten Preissenkungen der Post-Tochter DHL für wettbewerbswidrig zu erklären. Diese Preismaßnahmen würden allein darauf zielen das Unternehmen vom Markt zu verdrängen, so Hermes. Mit der Beschwerde sollten jegliche Preissenkungen der Deutschen Post verhindert werden. Im Widerspruch dazu publizierte Hermes gleichzeitig beständige, eigene Marktanteilsgewinne und wies wiederholt auf seine "günstigen" Tarife und das aus seiner Sicht besseres Preisleistungsverhältnis hin.
Wie der Bundesverband der Deutschen Postdienstleister (BvDP) nun mitteilte, stellte die BNetzA die Vorermittlungen ein und wies die Vorwürfe zurück. Eine Gegenüberstellung der Angebote der Deutschen Post sowie der Firma Hermes hatte ergeben, dass die Preismaßnahme nicht zu einer Unterbietung der Wettbewerber führt. Nach den Feststellungen der BNetzA konnte der Beschwerdeführer zudem seine Marktanteile in Deutschland sogar weiter ausbauen. Daher könne keinerlei Behinderung durch die Preissenkungen der Deutschen Post AG festgestellt werden.
"Im freien Wettbewerb soll sich das Angebot mit dem besten Preis- Leistungsverhältnis am Markt durchsetzen. Der Versuch, die Bundesnetzagentur zu instrumentalisieren, musste scheitern", so Eugen Pink, Geschäftsführer des BvDP.
Aus Sicht des BvDP müssen alle Postdienstleister die Möglichkeit haben, sich durch individuelle Preis- und Dienstleistungsangebote in den Paketmärkten differenzieren zu können. Dies muss auch für die Universaldienstleister gelten, die sich in den geöffneten Märkten auf neue Konkurrenzsituationen einstellen.