Das Patent- und Markenamt in München hat den von der Deutschen Post geschützten Tagesstempel als Marke gelöscht. In der Begründung heißt es, dass die Post "eine Markenanmeldung ohne eigenes schutzwürdiges Interesse vorgenommen und die Marke zur Behinderung ihrer Mitbewerber eingesetzt" hat. Die Anmeldung der Marke sei bösgläubig geschehen (§ 50 Abs. 1Nr. 4 MarkenG). Die Deutsche Post habe den Markeneintrag benutzt, um den Wettbewerb durch Androhung gerichtlicher Schritte zu behindern. Die Deutsche Post AG hatte im Jahr 2002 ihren allseits bekannten Tagesstempel markenrechtlich schützen lassen. In der Folge hatte der Briefmonopolist alternativen Briefdiensten die Nutzung des klassischen Tagesstempel mit eigenen Daten untersagt.
Das Markenamt argumentiert in seiner Begründung, dass derartige Stempelformen seit vielen Jahren verwendet werden. Ihre Verwendung sei jedoch allein funktioneller, nicht aber kennzeichnender Art. Das Stempeln von Postsendungen dient dazu, die Übernahme der Sendungen durch das Postunternehmen zu bestätigen. Als Einsatz einer Marke sei der Stempel nicht tauglich, da Marken grundsätzlich vor der Entscheidung des Kunden, welchen Anbieter er wählt, eingesetzt werden.
Tagesstempel an sich - Kreisformen - sind somit markenrechtlich nicht schützenswert. Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) prüft nun, wie weit alternative Briefdienste ihre Kosten zurückerstattet bekommen, die durch die Unterlassungserklärung entstanden sind. Es könnte sich hierbei um mehr als 200 Briefdienste handeln, die von der Deutschen Post letztes Jahr zu Unterlassungserklärungen gedrängt wurden. Der BdKEP wird auch prüfen, ob er Anträge auf Löschung der 18 weiteren, eingetragenen Tagesstempelmarken stellt. Noch offen ist die Auseinandersetzung um die Marke "Post". Auch hier läuft ein Löschungsantrag. (st)
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