Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird das Postgesetz nicht dahingehend ändern, dass postvorbereitende Dienste an Briefen mit einem Gewicht im 20 Gramm-Bereich vor 2008 möglich sind. Dies hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWA) in einem Schreiben der Europäischen Kommission mitgeteilt.
Der Bundesverband der KEP-Dienste (BdKEP) hatte Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, da das Postgesetz nicht der EU-Postdienste-Richtlinie entspricht. Die EU-Kommission hatte daraufhin die Bundesregierung aufgefordert, das Postgesetz zu ändern. Nach der Entscheidung des BMWA ist nun zu erwarten, dass die EU-Kommission ein förmliches Verfahren nach Art. 86 des Europäischen Gemeinschaftsvertrages einleitet. Die französische Post ist bereits wegen der Diskriminierung von postvorbereitenden Dienstleistern von der EU-Kommission abgemahnt worden.
Postvorbereitende Dienste heißt, dass Briefdienste und andere Gewerbetreibende Briefe verschiedener Absender einsammeln und sie sortiert der Deutschen Post zu einem niedrigeren Preis übergeben können. Das schafft neue Geschäftsfelder und somit Arbeitsplätze wie z.B. in den USA, in denen diese Dienste seit 25 Jahren ein sehr erfolgreiches Geschäft für alle Beteiligten ist.