Das Bundeskartellamt will offenbar noch im Februar eine weitere Öffnung des Briefmarktes erzwingen. Eine Untersagungsverfügung gegen die Deutsche Post soll alternativen Briefdiensten das Einsammeln und Vorsortieren von Briefen erlauben. Dies berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf Mitarbeiter des Bundeskartellamtes.
Bereits im November 2004 hatte das Bundeskartellamt die Deutsche Post AG wegen Behinderung konkurrierender Postdienstleistungsunternehmen bei "postvorbereitenden Leistungen" abgemahnt.
Nach ihrer derzeitigen Praxis gewährt die Deutsche Post AG Großunternehmen für vorsortierte und in den Briefzentren angelieferte Massensendungen Rabatte in Höhe von 3 bis 21 Prozent. Konkurrierenden Postdienstleistungsunternehmen verweigert sie jedoch diese Preisvorteile, wenn die eingelieferten Briefe nicht lediglich von einem einzelnen Absender stammen. Dies betrifft insbesondere die sogenannten Konsolidierer, die Briefsendungen von kleinen und mittleren Unternehmen bündeln, vorsortieren und bei der Post einliefern.
Mit ihrem Verhalten verstößt die marktbeherrschende Deutsche Post AG gegen das Missbrauchsverbot des deutschen und des europäischen Kartellrechts. Sie kann sich nach Auffassung des Bundeskartellamtes dabei nicht auf die Exklusivlizenz berufen, die ihr im Postgesetz eingeräumt wurde. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die europarechtlichen Bestimmungen. Wie die EU-Kommission in einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden hat, verstößt das deutsche Postgesetz insoweit gegen europäisches Recht, als es postvorbereitende Dienste bei Briefen mit einem Gewicht von weniger als 100 Gramm exklusiv der Deutschen Post vorbehält. Die Berufung auf eine rechtswidrige nationale Vorschrift kann eine Behinderung oder Ungleichbehandlung anderer Unternehmen aber nicht rechtfertigen.