Der Bundesrat hat der Gesetzesinitiative der Länder Hessen und Niedersachsen zur Änderung des Postgesetzes teilweise zugestimmt. Das Postmonopol wird zwar nicht schon zum Jahresende 2005 aufgehoben, aber die Bundeskartellamtsentscheidung über den diskriminierungsfreien Zugang für Postvorbereiter zum Netz der Deutschen Post soll durch entsprechende Änderung im Postgesetz festgeschrieben werden. Diese Änderung des Postgesetzes ist der erste Schritt, um weitere Post-Teilmärkte zu öffnen und die Liberalisierung zu beschleunigen.
So sollen künftig alle Postdienstleister Briefe verschiedener Absender einsammeln, vorsortieren und der Deutschen Post AG liefern dürfen. Zudem soll es künftig auch neben dem Postkonzern weiteren Dienstleistern erlaubt sein, Kataloge zu befördern. Dennoch könnte laut dem Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) die Mehrwertsteuerproblematik den Erfolg geschäftlich wieder zunichte machen. Die Deutsche Post ist für Briefe mehrwertsteuerbefreit. Dies führe zu akrobatischen Verrechnungen bei der Konsolidierung von Briefen, um Kunden die mehrwertsteuerbefreiten Porti der Deutschen Post durchreichen zu können.
Der BdKEP fordert deshalb die Regierung auf, nicht nur den Gesetzentwurf des Bundesrates parlamentarisch zu billigen, sondern auch die Steuersubvention der Deutschen Post AG durch die Mehrwertsteuerbefreiung zu beenden.