Eine Woche vor der mündlichen Verhandlung hat die Deutsche Post ihre Klage vor dem Landgericht Hamburg gegen das Konkurrenzunternehmen Turbo P.O.S.T. GmbH wegen Verwendung des Begriffs „Post“ zurück genommen. Zwar liegt dem Rechtsanwalt der Beklagten noch nicht die förmliche Klagerücknahme vor. Das Landgericht Hamburg informierte jedoch über die erfolgte Rücknahme und hob den Verhandlungstermin auf.
Mit dem Klageverfahren wollte die Deutsche Post AG unter anderem erreichen, dass der Turbo P.O.S.T. GmbH untersagt wird, in ihrer Firmierung die Bezeichnung „Post“ fortzuführen. Die Beklagte sollte gleichsam in die Löschung Ihrer Marke „Turbo P.O.S.T.“ einwilligen und ihre Domain „turbo-post.de“ löschen.