Das Landgericht Köln hat die Klage der Deutschen Post AG gegen den Leipziger Briefdienst City CP Post auf Unterlassung der Verwendung des Namens "Post" abgewiesen. Das Landgericht ist trotz des Markeneintrags "Post" der Ansicht, dass "Post" nur eine Beschreibung für Dienste der Zustellung von Briefen und Paketen sei. Das Landgericht schließt sich damit der Definition in der Zivilprozessordnung an, die dem Wort "Post" einen beschreibenden und nicht einen unterscheidungsfähigen Sinngehalt zuschreibt.
Auch die durch die Deutsche Post mit Gutachten festgestellte Verkehrsdurchsetzung des Namens "Post" in Verbindung mit "Deutsche Bundespost" bzw. Deutsche Post" überwinde nur das Markeneintragungshindernis. Daraus sei keine Verwechslungsgefahr mit anderen Namen, die das Wort Post verwenden, abzuleiten. Parallel zu dem Gerichtsverfahren der City Post Leipzig hat der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) einen Antrag auf Löschung der Wortmarke "Post" beim Patent- und Markenamt gestellt. Der BdKEP erwartet einen positiven Bescheid.