Die Deutsche Post und der Ulmer Postdienstleister DIREKTexpress haben noch vor der zweiten mündlichen Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht im "Teilleistungsprozess" eine Einigung erzielt. Die Deutsche Post verpflichtete sich, bis spätestens 25. April einen Teilleistungsvertrag bei DIREKTexpress vorzulegen. Die Vorlage eines solchen Vertrags war bereits am 28. Februar in einer von DIREKTexpress erwirkten Gebotsverfügung vom Landgericht Hamburg angeordnet worden. Dagegen hatte die Deutsche Post Widerspruch eingelegt.
Der Teilleistungsvertrag wird DIREKTexpress in die Lage versetzen, bundesweit bei Unternehmen und Behörden Briefsendungen kostenlos einzusammeln, vorzusortieren und gebündelt der Post zu übergeben. "Dadurch erreichen wir die geforderte Mindestmenge an Briefen unter 100 Gramm, um die Rabatt-Regeln für alle unsere Kunden in Anspruch nehmen zu können", erläutert Rainer Sperling von DIREKTexpress den Spareffekt im Porto-Budget.
Die Grundlage für den Rechtsstreit legte der Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. Februar, mehr Wettbewerb in die Briefbeförderung zu bringen. Der Deutschen Post AG wurde dabei geboten, den Teilleistungsmarkt der postvorbereitenden Tätigkeiten auch für private Postdienstleister zu öffnen. Diese Regelung bewirkt, dass die Rabatt-Regel nicht nur den Großkunden der Deutschen Post gewährt wird, sondern auch kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute kommt, die ihre Post durch die Konsolidierer bündeln.