DStGB unterstützt Klage gegen Deutsche Post 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)unterstützt die Klage der Kommunen gegen die Schließung der Postagenturen in ländlichen Gebieten. Gleichzeitig wurde die Bundesregierung aufgefordert, die derzeit geltende Post-Universaldienstleistungsverordnung zu verschärfen. Der DStGB schlägt vor, in allen Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern sowie in jedem Landkreis mit einer Fläche von 40 km2 eine Postfiliale zu unterhalten. Die Post-Universaldienstleistungsverordnung sieht dagegen 2.000 Einwohner und 80 km2 Fläche als Obergrenze vor. Der Verband sieht darin, verbunden mit dem Abbau von Briefkästen und der Verschlechterung der Konditionen für Postagenturen, eine erhebliche Benachteiligung der ländlichen Regionen. Würde der Vorschlag des DStGB umgesetzt, gäbe es 14.400 bis 14.900 Pflichtstandorte in Deutschland.

Die Klage gegen die Deutsche Post AG wurde am 20. Juni 2005 eingereicht. Anlass der Klage ist ein Verfahrensfehler auf der letzten Hauptversammlung der Post. Der Aktionär Dr. Wulf Haack, Landesgeschäftsführer des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, brachte den Aktionärsantrag „Postagenturen 2010“ nach eigenen Angaben ordnungs- und fristgerecht auf der Hauptversammlung vor, wobei von Seiten der Post Verfahrens- und Informationsrechte des Aktionärs übergangen wurden. Haack sieht die Klage als juristischen Aufhänger, damit sich die Post mit der Unternehmensstrategie „pro Postagentur“ ernsthaft auseinander setzt. Die Klage wird von vielen betroffenen Kommunen mit einer Beteiligung an den Prozesskosten unterstützt.