Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten hat dem E-Postident Verfahren der deutschen Post die Bewertung als "übergreifendes Jugendschutz-Konzept" gegeben. Der Post zufolge können so Händler die Volljährigkeit ihrer Kunden in Echtzeit überprüfen.
Die Deutsche Post sieht im E-Postident Verfahren eine Möglichkeit zum Jugendschutz. Denn Händler können damit kontrollieren, ob ihre Kunden altersbeschränkte Ware auch tatsächlich kaufen dürfen. Das Verfahren wurde nun positiv durch die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten bewertet.
Wenn ein Kunde das Verfahren nutzen will, muss er für den E-Postbrief registriert sein. Denn über diesen funktioniert das Verfahren. Händler können E-Postident auch nutzen, um Daten wie Adresse und Geburtstag der Kunden zu bestätigen. Der Post zufolge werden jedoch nur Daten weitergegeben, wenn der Nutzer dem zustimmt.