ebay-Pakete: Käufer trägt das Verlustrisiko 

Beim postalischen Versand im Internet ersteigerter Waren trägt der Käufer das Verlustrisiko. Bei einem Kauf über die Internetplatform ebay reicht es aus, wenn der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß der Post oder einer "zur Versendung bestimmten Person" übergibt. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht damit auf den Käufer über. Dies entschied das Berliner Landgericht (AZ: 18 O 117/03). Wenn der Verkäufer allerdings nicht nachweisen kann, dass er die Ware der Post oder einer zur Versendung bestimmten Person übergeben hat, ist er zum Schadensersatz verpflichtet.