EP Europost hat bei der zuständigen Direktion für Wettbewerbsfragen in Brüssel Beschwerde wegen mutmaßlich rechtswidriger staatlicher Beihilfe eingelegt. Die Beschwerde betrifft eine möglicherweise als Beihilfe anzusehende Regelung, die zwischen den beiden Unternehmen Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG getroffen wurde und stützt sich auf das Sondergutachten der Monopolkommission "Telekommunikation und Post 2003: Wettbewerbsintensivierung in der Telekommunikation - Zementierung des Postmonopols", das zu dem Ergebnis kommt, dass es im Innenverhältnis zwischen der Deutsche Post AG und der Deutschen Postbank AG zu einer Quersubventionierung kommt.
Nach dem Gutachten werden der Deutschen Postbank AG Gebäude und Personal von der Deutschen Post AG teilweise umsonst zur Verfügung gestellt und die Kosten dafür dem Briefbereich zugerechnet. Nach Aussage des Vorstandschefs der Deutschen Postbank AG bezahlt das Unternehmen keine Miete für ihre Filialen an die Deutsche Post AG. Auch die Mitarbeiter werden von der Deutschen Post AG bezahlt. Die Vergütungen der Deutschen Postbank AG richten sich nach den Kundenanlagebeständen, die die Mitarbeiter betreuen und neu schaffen. Insofern hat die Deutsche Postbank AG nur variable Kosten.
Nach Auffassung der Monopolkommission stellt dieser Tatbestand eine Quersubventionierung dar, da die Deutsche Post AG die Deutsche Postbank AG mit Maßnahmen unterstützt, für die keine marktgerechte Vergütung gezahlt wird.
Auch die Deutsche Postbank stellt in ihrem "unvollständigen Verkaufsprospekt" anlässlich des Börsengangs die Möglichkeit dar, dass „die von der Gesellschaft gezahlte Vergütung für die Nutzung des Filialnetzes der Deutsche Post AG eine unerlaubte staatliche Beihilfe darstellen könnte“, verweist jedoch auf ihre abweichende Rechtsauffassung. (te)
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