Die EU-Kommission will prüfen, ob für den Ausbau des DHL-Luftdrehkreuzes am Flughafen Leipzig/ Halle illegale Subventionen geflossen sind. Sie hat daher ein offizielles Beihilfeprüfverfahren eröffnet. Zwar hatte die Kommission 2004 bereits Zuschüsse der beiden Bundesländer sowie des Bundes in Höhe von 70,8 Mill. Euro bewilligt - sie stört sich jedoch an zusätzlichen Subventionen der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie an Schadensersatzzusagen für den Fall eines Nachtflugverbotes.
"Wir haben die Vermutung, dass bei dieser Investition illegale Subventionen fließen", bestätigte ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Vor allem die Finanzierung der neuen Start- und Landebahn in Leipzig/Halle nährt diese Vermutung. Sie werde vom Land Sachsen als Haupteigner der Flughafengesellschaft finanziert, sei aber anscheinend DHL-Flügen vorbehalten, erklärte die Kommission. Damit sei fraglich, ob die sächsische Investition den Ansprüchen an eine marktwirtschaftliche Entscheidung genüge.
Die Dienststellen von Wettbewerbskommissarin Kroes haben den Verdacht, dass das Land Sachsen und andere öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften als Hauptanteilseigner der Gesellschaft Verluste des defizitären Flugplatzes ausgleichen. Diese Form der indirekten Subventionierung widerspricht dem EU-Wettbewerbsrecht.
Als vermutlich unvereinbar mit dem EU-Recht gelten darüber hinaus Schadensersatzzusagen der Länder und des Bundes für den Fall, dass der künftige Umschlagplatz von DHL mit einem Nachtflugverbot belegt werden sollte. Die Rund-um-die-Uhr-Abfertigung am Flughafen Leipzig/Halle war ausschlaggebend für die Entscheidung des Logistikkonzerns, sein Europa-Drehkreuz von Brüssel nach Ostdeutschland zu verlegen.
DHL will ab spätestens 2012 von Leipzig/Halle aus 50 Flugzeuge pro Tag abfertigen und 2 000 Tonnen Fracht umschlagen. 3 500 direkte und 7 000 indirekte Arbeitsplätze sollen entstehen.