Der Flughafen Leipzig/Halle kann zu einem internationalen Drehkreuz für den Frachtexpressverkehr ausgebaut werden. Ein Nachtflugverbot wird es nicht geben. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden. Damit kann DHL wie geplant auch Eilflüge ins Ausland nachts abwickeln. Nachtflüge von Passagiermaschinen hat das BVerwG allerdings unter Vorbehalt gestellt. Darüber muss das Regierungspräsidium erneut entscheiden, und dabei die Interessen der Anwohner besonders berücksichtigen.
Fünf Anwohner hatten in einem Musterverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig geklagt. Ihnen wurde ein Ausbau des so genannten "passiven Lärmschutzes" zugestanden: Der Betreiber des Flughafens wurde verpflichtet, Schallschutzvorrichtungen mit Belüftungseinrichtungen zu installieren.
Den Hauptantrag der Kläger, den Planfeststellungsbeschluss vom 4. November 2004 insgesamt aufzuheben, hat das Bundesverwaltungsgericht mit der Begründung abgewiesen, der Ausbau des Flughafens und die Ansiedlung von DHL lägen im öffentlichen Interesse . Den Anwohnern könne der Fluglärm zugemutet werden, da er einem "luftrechtlichen Verkehrsbedürfnis" entspreche. Außerdem schaffe der Flughafen Arbeitsplätze und verbessere wesentlich die regionale Wirtschaftsstruktur.