Die Deutsche Post AG darf in Werbeaussagen nicht mehr behaupten, dass 95 von 100 Briefen bereits nach nur einem Tag zugestellt werden. Das Landgericht Bonn sah diese Aussagen als irreführend für den Verbraucher und als unzulässige Benachteiligung von Wettbewerbern an. Das Urteil wurde Anfang Mai zugestellt.
Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) hatte im Februar 2004 gegen diese Aussage der Deutschen Post zunächst eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die nun bestätigt wurde. Das Gericht bezieht sich in seinem Urteil auf die verbraucherorientierte Messmethode der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Dabei geht die Behörde von der Möglichkeit des Einwurfs in den Briefkasten bis 17 Uhr aus. Sie weist in ihrem Jahresbericht 2003 aus, dass im Jahresdurchschnitt 86,8 Prozent der Briefe am nächsten Tag beim Empfänger ankommen und nicht, wie von der Deutsche Post behauptet, 95 Prozent.
Die Messungen der Post basieren hingegen auf innerbetrieblichen Laufzeiten, vom Eingang in die Bearbeitung bis zum Empfänger. Bei dieser Messmethode kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Einwurfes an, sondern auf die letzte Leerung. Wird z.B. ein Brief um 14 Uhr in einen Briefkasten geworfen, der um 12 Uhr letztmalig geleert wurde, so misst die Deutsche Post die Laufzeit dieses Briefes erst ab der Leerung am nächsten Tag. Der Verbraucher könnte aber laut Werbeaussage irrtümlicherweise vermuten, dass sein Brief mit einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit bereits am nächsten Tag zugestellt werden würde.
Der BIEK hatte sich mit seiner Klage vor allem gegen die Werbeaussagen gewandt, um die Qualität des Standardbriefangebots der Deutschen Post gegenüber höherwertigen Angeboten von Wettbewerbern abzugrenzen. Diese bieten Beförderungsdienstleistungen mit verbindlichen Laufzeiten an. So werden Briefe je nach Angebot und Unternehmen z.B. schon bis 9 Uhr am nächsten Tag, häufig bis mittags, zugestellt.