Unternehmer wollen Gewinne machen. So auch auf dem Paketmarkt. Dazu fehlen aber auf dem deutschen Markt die gleichen Voraussetzungen zwischen der Deutschen Post DHL und den anderen Anbietern. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Gutachten vom Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) in Berlin.
"Die Entgeltregulierung durch die Bundesnetzagentur kann dem Quersubventionierungspotenzial der Deutschen Post AG keinen wirksamen Riegel vorschieben", erklärt Professor Justus Haucap, der das Gutachten erstellte. Als ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission und Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (DICE) weiß Professor Haucap genau, wovon er spricht.
"Die Entgeltregulierung erlaubt der Deutschen Post AG, gerade im Briefsegment hohe und durch wiederholte Portoerhöhungen weiter zunehmende Gewinne zu erwirtschaften. Diese hohen Gewinne im Briefbereich ermöglichen der Deutschen Post AG eine strategische Quersubventionierung des wettbewerbsintensiven Paketbereichs", so Professor Haucap.
Nach Ansicht des Bundesverbandes sei dies unfair. Die Deutsche Post habe auf dem Briefmarkt mit knapp 90 Prozent Marktanteil eine monopolähnliche Stellung inne. Genauso wie DHL mit rund 40 Prozent auf dem Paketmarkt ebenfalls auf eine marktbeherrschende Stellung komme. Demnach bestünde bei der Deutschen Post gar kein Interesse nach Wettbewerb.
Die Aufregung um die Deutsche Post besteht im Wesentlichen darin, dass das mittlerweile weltgrößte Logistik- und Postunternehmen noch immer zu einem geringen Börsenanteil dem Staat gehört. Zudem der Deutschen Post auf dem Briefmarkt noch Sonderstellungen aus vergangenen Zeiten eingeräumt werden wie beispielsweise die Umsatzsteuerbefreiung.
Damit muss jetzt Schluss sein, so BIEK. Sie fordern die Bundesregierung auf, ihre Anteile zeitnah zu verkaufen, damit es keinen Interessenkonflikt mehr gebe. Auch wenn dem Finanzministerium die guten Dividendenzahlungen dann nicht mehr zur Verfügung stünden.
Zudem müssten alle Paketdienstleister gleich behandelt werden – also müsse die Umsatzsteuer für alle gelten. Und letztlich sei nur mit einer getrennten Rechnungslegung zwischen den Geschäftsbereichen Paket und Brief bei der Deutschen Post eine eindeutige Zuordnung der Kosten in den jeweiligen Bereichen überhaupt möglich. Dies würde dann auch die im Haucap-Gutachten festgestellte Quersubventionierung unterbinden.
Foto: ©Bundesverband Paket und Expresslogistik