Die Hermes Logistik Gruppe hat beim Bundesfinanzministerium für die Erbringung ihrer Dienstleistungen die Freistellung von der Umsatzsteuer im Bereich Privatpakete beantragt. Hermes bietet seine Dienstleistungen flächendeckend an und kann auf rund 13.500 Hermes PaketShops in ganz Deutschlands verweisen, in denen Kunden Pakete abgeben sowie abholen können. Auch die Belieferung entlegener Gebiete wird durch die HLG sicher gestellt. Das Filialnetz erfüllt entsprechend alle Merkmale eines Universaldienstes, so Hermes.
Mit der angestrebten Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht wehrt sich Hermes nach eigenen Angaben insbesondere gegen die fortgesetzte steuerliche Ungleichbehandlung im Postmarkt. Bisher ist lediglich die Deutsche Post AG von der Zahlung der Umsatzsteuer für Postdienstleistungen befreit, da ihr zugebilligt wird, eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können. Die Umsatzsteuerbefreiung bezieht sich auch auf Pakete.
"Die einseitige Befreiung der Post von der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ist weder mit europäischem Wettbewerbsrecht noch mit dem Grundsatz der Steuerneutralität vereinbar. Die daraus resultierenden Nachteile für andere Marktteilnehmer insbesondere bei der Preisgestaltung sind immens und führen zu einer nicht akzeptablen Wettbewerbsverzerrung. Wird die Erbringung eines Universaldienstes weiter als Voraussetzung für die Steuerbefreiung verlangt, kann die Hermes Logistik Gruppe diese auf jeden Fall beanspruchen", sagt Hanjo Schneider, Vorsitzender der Geschäftsführung der Hermes Logistik Gruppe.