Seit heute gilt eine neue Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr. Bislang konnten Sendungen mit einem Warenwert bis 22 Euro zollfrei eingeführt werden. Ab dem 1. Dezember sind Kleinsendungen bis zu einem Wert von 150 Euro zollfrei.
Der Zoll weist jedoch darauf hin, dass die Wertgrenze für die Einfuhrumsatzsteuer weiterhin bei 22 Euro liegt. Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind. Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.