Aufgrund eines zwischenzeitlich ergangenen BGH-Urteils ist das Urteil des OLG Köln aus dem Jahre 2001, wonach jede Firma den Namen „Post“ verwenden darf, nun rechtskräftig. Dies teilt der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) mit. Das Gericht gab damals dem Briefdienst Regional Post Recht, der gegen die Deutsche Post AG klagte, weil diese ihm den Namen „Post“ im Firmennamen verbieten wollte.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Markeneintrag der Deutschen Post ihr nicht erlaube, Wettbewerbern die Benutzung zusammengesetzter Wort/Bild Marken zu untersagen. Mit der Rechtsverbindlichkeit des Urteils kann die Entscheidung Bedeutung haben für alle Gerichtsverfahren, in denen die Deutsche Post ebenfalls versucht, den Namen „Post“ im Firmennamen zu verbieten, meint der BdKEP.