Verbraucher, die im Versandhandel Ware bestellen und dann ihr gesetzliches Widerrufsrecht in Anspruch nehmen, brauchen die Kosten für die Hinsendung nicht zu bezahlen. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe auf Grund einer Musterklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Firma Heine.
Das Urteil (AZ.: 10 O 794/05) ist noch nicht rechtskräftig und gilt außerdem nur bei einem kompletten Widerruf. Wer von mehreren gleichzeitig bestellten Waren einen Teil zurückschickt, muss die Hinsende-Kosten bezahlen, sofern sie im Bestellformular aufgeführt sind.
Die Firma Heine GmbH hatte von ihren Kunden eine Versandkostenpauschale verlangt, diese aber im Fall des Widerrufs nicht erstattet bzw. deren Zahlung verlangt. Nach Meinung der Verbraucherzentrale halte eine solche Praxis die Käufer davon ab, Verträge zu widerrufen.
Dem Verbraucher dürfen nach der europäischen Fernabsatzlinie nur die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden. Dies allerdings auch nur, wenn der Händler in seinen Geschäftsbedingungen darauf hinweist, der Preis der retournierten Waren höchstens 40 Euro beträgt und bei der Rücksendung der Waren im Wert von über 40 Euro der Kaufpreis noch nicht bezahlt wurde oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht wurde.