Kooperation zwischen Deutscher Post und Konsolidierern 

Die Deutsche Post hat mit den kleineren Wettbewerbsunternehmen am Montag einen Teilleistungsvertrag geschlossen und damit diesen Unternehmen den Einstieg in das Massenbriefgeschäft ermöglicht. Jedoch enthalten die Teilleistungsverträge eine Klausel. Diese beinhaltet eine Nachzahlung an die Deutsche Post für den Fall, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf der Beschwerde der Post gegen den Beschluss des Kartellamtes vom 11. Februar 2005 zustimmt, berichtet die Deutsche Verkehrs-Zeitung. Das Kartellamt hatte damals der Konsolidierung der Wettbewerber zugestimmt, das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte diesen Monat entschieden, dass dem Beschluss unverzüglich zu folgen ist.

Bis jetzt war das Massenbriefgeschäft durch eine Exklusivlizenz der Deutschen Post geschützt. Nun hofft die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) auf mehr Wettbewerb im Briefmarkt. Man erwarte aber nicht, dass das neue Marktpotenzial sofort und vollständig an die Wettbewerber übergehe, so Matthias Kurth, Präsident der RegTP.