Lithium ab 2013 in Luftfracht 

Der internationale Transport von Lithiumbatterien per Post soll zukünftig erlaubt werden. Darauf einigte sich der Weltpostverein UPU (Universal Postal Union) und die Internationale Zivilluftfahrtbehörde ICAO (International Civil Aviation Organization).

UPU und ICAO einigten sich auf Sicherheitsbestimmungen, um den Lufttransport von Lithiumbatterien und Lithiumzellen ab 2013 zu erlauben. Der Transport ist nur erlaubt, wenn die Batterien diesen Regeln entsprechend verpackt sind.

Postdienste können den Transport nur erlauben, wenn ihre Mitarbeiter durch die nationale Zivilluftfahrtbehörde ausgebildet werden. Der Transport ist außerdem auf Geräte beschränkt, bei denen entweder bis zu vier Zellen oder zwei Batterien bereits installiert sind.

Lithiumbatterien und Lithiumzellen fallen zurzeit unter Gefahrengüter und dürfen nicht international als Luftfracht transportiert werden. Laut UPU forderten Mitglieder, dass die Regeln aufgrund des wachsenden Interhandels verändert werden.